Logistikwissen 30.05.2023
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Unzuverlässige Transportpartner? Das sind Ihre Rechte

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Zuverlässige Transportpartner sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Transportprozess. Trifft man jedoch auf einen unzuverlässigen Partner, führt das schnell zu Problemen im Arbeitsablauf und mit den Kunden. In diesem Blogbeitrag liefern wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie bei der Arbeit mit unzuverlässigen Transportpartnern berücksichtigen sollten. 

Auf der Suche nach zuverlässigen Partnern für Ihre Transportprozesse? Der TIMOCOM Marktplatz unterstützt Sie dabei!

Einfach den richtigen Partner finden

Die Anbahnung mit neuen Geschäftspartnern bringt immer ein gewisses Risiko mit sich. Ist er seriös? Versteht er mein Ziel? Haben wir das gleiche Verständnis von Service und Zusammenarbeit? Kann ich ihm vertrauen? Viele unternehmenskritische Fragen, die vor dem ersten gemeinsamen Auftrag ungeklärt bleiben. Doch gerade in Zeiten stockender Lieferketten und dem europaweiten Fahrermangel empfiehlt es sich, trotz aller offenen Fragen, die eigene Supply Chain abzusichern und auf mehr als nur einen Transportpartner zu setzen.

Für mehr Sicherheit bei der Auswahl neuer Geschäftspartner bieten moderne Systeme wie der TIMOCOM Marktplatz digitale Helfer, wie beispielsweise Bewertungsfunktionen und Unternehmensprofile. Nach jedem erfolgreich durchgeführten Transportauftrag erhalten beide Geschäftspartner eine digitale Benachrichtigung mit dem Hinweis auf die Bewertungsfunktion. Hier können dann unterschiedlichste Themen wie die Kommunikation, die Pünktlichkeit, der Umgang mit der Ware oder mit Dokumenten transparent bewertet werden. Das hilft Ihnen als Auftraggeber dabei sich bereits im Vorfeld einen Überblick über die Zuverlässigkeit des potenziellen Partners zu verschaffen.

Vertragsrechtliche Aspekte bei neuen Transportpartnern

Das Wichtigste bei der Zusammenarbeit mit externen Transportdienstleistern ist ein wasserdichter Vertrag im Vorfeld der Zusammenarbeit. Dieser Vertrag sollte so detailliert wie möglich gestaltet und alle relevanten Rechte und Pflichten beinhalten. Wenn sie international agieren, sollten Sie zudem ein genaues Augenmerk auf die Prüfung und Sprachregelungen legen. Denn rechtliche Grundlagen können von Land zu Land variieren. Entscheidend ist es daher auch, dass der Vertragspartner die Inhalte korrekt versteht. So bietet Ihnen der TIMOCOM Marktplatz hier beispielsweise die Möglichkeit, Informationen direkt in der jeweiligen Landessprache an den Geschäftspartner zu übermitteln.

Der Vertrag sollte zudem Bestimmungen enthalten, die den Transportpartner bei unzuverlässigem Verhalten haftbar machen. Das Haftungsrecht ist daher ein wichtiger Teil-Aspekt. Wenn der Transportpartner Verzögerungen oder Schäden verursacht, bedeutet das für Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Klären Sie die Haftungsbestimmungen daher eindeutig im Vertrag ab und stellen Sie sicher, dass das Unternehmen angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen hat, um Schäden zu vermeiden. Dazu zählt unter anderem, dass der Transportpartner eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat, um Schäden abzudecken, die durch unzuverlässiges Verhalten verursacht werden können.

Vergewissern Sie sich zudem, ob der Transportpartner eine ausreichende Versicherung hat, um im Falle von Verlust oder Schäden an der Ware abgedeckt zu sein. Es kann daher Sinn machen, Ihren Transportpartnern eine spezielle Transportversicherung zu empfehlen oder sogar aufzuerlegen, wie sie bspw. über unseren Partner SCHUNCK angeboten wird.

Wenn der Transportpartner trotz aller Vorkehrungen seine Verpflichtungen nicht erfüllt ist es wichtig, eine eindeutige Kündigungsklausel im Vertrag zu haben, die eine schnelle und unkomplizierte Beendigung der Zusammenarbeit ermöglicht.

Deutsches und europäisches Transportrecht – ein Überblick

Das Transportgewerbe ist in vielerlei Hinsicht sehr komplex. Vor allem für Unternehmen die international agieren stellt sich häufig die Frage, welches Recht bei Schaden oder Verlust überhaupt angewendet werden kann. Internationales Recht, nationales Recht, Transportrecht, Frachtrecht oder Speditionsrecht? Im Zweifel werden Sie um eine anwaltliche Beratung im Rechtsstreit nicht herumkommen. Wir haben die wichtigsten Paragrafen des deutschen Transportrechts für Sie zusammengefasst:

H3 § 425 HGB Haftung für Güter- und Verspätungsschäden

  • „Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.“
  • „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.“

H3 § 428 HGB Haftung für andere

  • „Der Frachtführer hat Handlungen und Unterlassungen seiner Leute in gleichem Umfange zu vertreten wie eigene Handlungen und Unterlassungen, wenn die Leute in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln. Gleiches gilt für Handlungen und Unterlassungen anderer Personen, deren er sich bei Ausführung der Beförderung bedient.“ Frachtführer haften demnach für alle weiteren Fahrer, Angestellte oder Lagermitarbeiter, die für ihn tätig sind. Darunter fällt im Übrigen auch die Obhutspflicht der Ware. Frachtführer müssen die Fracht gegenüber Diebstahl dritter schützen.

H3 § 429 HGB Wertersatz

  • „Hat der Frachtführer für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.“
  • „Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung und dem Wert zu ersetzen, den das beschädigte Gut am Ort und zur Zeit der Übernahme gehabt hätte. Es wird vermutet, dass die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 1 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.“
  • „Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.“

Einen gesammelten Überblick über alle relevanten Gesetze finden Sie auf der Seite DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR TRANSPORTRECHT E.V.

Sicherstellung von Arbeitsrecht und Datenschutz

Bei der Arbeit mit neuen Transportpartnern müssen auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. So sollten Sie bei einem Anfangsverdacht sicherstellen, dass der Transportpartner die erforderlichen Arbeitnehmerrechte einhält, insbesondere im Hinblick auf Arbeits- und Lenkzeiten, Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen können nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Image Ihres Unternehmens beeinträchtigen.

Bei der Zusammenarbeit mit einem Transportpartner werden zudem oft personenbezogene Daten ausgetauscht. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Transportpartner den Datenschutzvorschriften entspricht und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreift, um auch Ihre Daten zu schützen.

Handlungsempfehlungen bei unzuverlässigen Transportpartnern

Leider kann es trotz guter Recherche und umfassenden Vertrag dennoch zu Problemen mit unzuverlässigen Transportpartnern kommen. Um sicherzustellen, dass der Transportpartner seine Verpflichtungen erfüllt, kann es sinnvoll sein, die Transporte zu überwachen, beispielsweise durch GPS-Tracking oder regelmäßige Statusberichte.

TIMOCOM bietet daher eine Live-Sendungsverfolgung an, die sich nahtlos in nahezu alle TMS integrieren lässt und Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern zudem automatisch über Probleme bei Ihren Lieferungen informiert. So können Sie proaktiv auf Veränderungen reagieren und ersparen sich zudem wertvolle Prozesszeiten beispielsweise bei der Planung von Rampen.

Eine gute Zusammenarbeit ist das A und O

Die Zusammenarbeit mit unzuverlässigen Transportpartnern kann erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb eines Unternehmens haben. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, um das Risiko von Verzögerungen, Schäden und rechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Ein detaillierter Vertrag, klare Haftungsbestimmungen und eine angemessene Transportversicherung schützt Sie für den Fall der Fälle. Wesentlich wichtiger ist jedoch, sich bereits vor der Zusammenarbeit einen möglichst umfassenden Überblick zu den potenziellen Geschäftspartnern zu verschaffen und nur auf Systeme zu setzen, die Ihnen ein Maximum an Transparenz und Sicherheit verschaffen.

 

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Marie-Luise Neas

Marketing Communications Manager

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