Damit aus einem Verzugsfall kein Streitfall wird: TIMOCOM Inkasso
Fairness und Verständnis sorgen dafür, dass Ihre Geschäftsbeziehungen weiter bestehen können. Dabei unterstützt Sie TIMOCOM Inkasso: Bei Zahlungsverzug Ihrer Geschäftspartner können Sie sich auf die kompetente und zuverlässige Hilfe verlassen.
Übermitteln Sie Ihre Inkassoaufträge einfach und bequem online zur sofortigen Bearbeitung.
Zuverlässige Bearbeitung Ihrer Forderungen, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Mit diplomatischen Lösungen: Über 80% aller internationalen Inkassoaufträge werden erfolgreich abgeschlossen.
Das kompetente Team bearbeitet Ihre Anliegen schnell, kostengünstig und auf außergerichtlichem Weg.
Kommunikation in 27 verschiedenen Sprachen für eine optimale Bearbeitung Ihrer europaweiten Forderungen.
Mit offizieller behördlicher Zulassung seit 2003: Profitieren Sie von der umfangreichen Erfahrung.
So geht's: Mit TIMOCOM Inkassoauftrag bearbeiten
Berechnen Sie Ihre Kosten mit dem Gebührenrechner
Pro Auftrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ vereinbart. Im Erfolgsfall berechnet TIMOCOM dem Auftraggeber eine Erfolgsprämie, auf welche die Bearbeitungsgebühr angerechnet wird. Diese Berechnung geschieht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ermitteln Sie Ihre Gebühren in nur wenigen Schritten!
Das sagen unsere Kunden über TIMOCOM Inkasso
Häufige Fragen zu TIMOCOM Inkasso International
Ja, der Inkasso-Service steht für alle Bestandskunden von TIMOCOM zur Verfügung. Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie sich hier registrieren.
Nein. Unser Team hilft Ihnen gerne auch bei offenen Forderungen weiter, die nicht über den TIMOCOM Road Freight Marketplace entstanden sind. Beauftragen Sie jetzt hier Ihren Inkasso-Fall.
Die Erfolgsquote liegt bei mehr als 80% erfolgreich vermittelter Fälle.
Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von 25€. Nur im Erfolgsfall erheben wir eine zusätzliche Prämie für unsere Inkasso-Tätigkeit, die von der Höhe der Forderung abhängt. Diese Erfolgsprämie richtet sich nach dem deutschen gesetzlichen Gebührenrahmen und kann vor der Beauftragung in unserem Gebührenrechner ermitteln werden.
Prinzipiell gelten die rechtlichen Grundsätze des Verzugsschadens entsprechend der EU-Richtline 2011/7/EU. Sie soll dazu führen, dass offene Rechnungen schneller bezahlt werden. Seit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in den EU-Ländern gelten neue Rechte und Pflichten im Falle des Zahlungsverzugs. Für Gläubiger und Schuldner bedeutet dies wie folgt:
Rechnungen an Unternehmer kommen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dazu sind Zahlungsziele von über 60 Tagen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Kommt es dennoch zum Zahlungsverzug, kann der Gläubiger bestimmte Kosten für die Beitreibung seiner Forderung vom Schuldner sowie Verzugszinsen verlangen.
In den Beitreibungskosten können die durch den Zahlungsverzug entstandenen eigenen Mahnkosten, wie auch die Kosten für das Inkasso, einen Anwalt oder Mahnbescheid enthalten sein. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie sich ihre Inkasso-Servicekosten durch den Schuldner erstatten lassen können. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt auch die im Erfolgsfall anstehende Gebühr. Das heißt, der Gläubiger kann vom Schuldner verlangen, dass sämtliche Inkassokosten, Grundgebühr inklusive Erfolgsprämie, erstattet werden, wenn die Forderung in Verzug ist und der Schuldner den Verzug zu vertreten hat.
Wichtig ist, dass diese Regeln nur für Rechnungen gelten,
- die auf einer vertraglichen Leistung beruhen, also nicht für beispielsweise Schäden oder Doppelzahlungen,
- deren Verzug nachgewiesen werden kann und
- deren Schuldner im EU-Gebiet ansässig sind.
Eine Mahnung oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung durch den Gläubiger sind nicht mehr nötig, können aber freiwillig erfolgen und sind weiterhin sehr sinnvoll und empfehlenswert, damit es am besten gar nicht erst so weit kommt.
Unser Inkasso-Team ist europaweit für Sie tätig und unser Service wird in folgenden Sprachen für Sie angeboten:
Bulgarisch (BG)
Dänisch (DA)
Deutsch (DE)
Englisch (EN)
Finnisch (FI)
Französisch (FR)
Griechisch (EL)
Italienisch (IT)
Kroatisch (HR)
Lettisch (LV)
Litauisch (LT)
Mazedonisch (MK)
Niederländisch (NL)
Norwegisch (NO)
Polnisch (PL)
Portugiesisch (PT)
Rumänisch (RO)
Russisch (RU)
Schwedisch (SV)
Serbisch (SR)
Slowakisch (SK)
Slowenisch (SL)
Spanisch (ES)
Tschechisch (CS)
Türkisch (TR)
Ukrainisch (UA)
Ungarisch (HU)
Ja, TIMOCOM Inkasso arbeitet international, vor allem europaweit, in Ihrer Muttersprache. Inkasso-Fälle im Ausland sind für uns kein Problem.
Im Fall einer Insolvenz wird das Vermögen des Schuldners in der Regel unter Verwaltung des Insolvenzgerichts oder eines externen Verwalters gestellt. Dieser verwaltet die Forderungen und sorgt für die Verteilung des Restvermögens. So wird sichergestellt, dass nicht nur die Gläubiger, die näher am Schuldner sind, schneller zum Zuge kommen, sondern alle Gläubiger möglichst gleichbehandelt werden.
Jeder Staat sieht ein besonderes Verfahren vor, in dem man als Gläubiger seine Forderung anmeldet. Wir empfehlen hierzu, die Forderung bei der Insolvenzverwaltung unmittelbar anzumelden, um im Verfahren als Gläubiger berücksichtigt zu werden und den verbleibenden Betrag nicht noch durch Vertretungskosten zu verringern.
Unser Ziel ist es, die Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen zu unterstützen. Im Falle eines Engpasses bei einem Schuldner können zum Beispiel Vereinbarungen wie eine Ratenzahlung getroffen werden, sodass der Gläubiger trotz allem zu seinem Geld kommt. Gleichzeitig stellt TIMOCOM für seine Kunden auf dem Marketplace sicher, dass die Entstehung weiterer Schulden verhindert wird.
Ist ein Nutzer ohne Angabe von Gründen zahlungsunwillig, widerspricht dieses Verhalten den TIMOCOM Qualitätskriterien. Ein Verbleib im Netzwerk geprüfter Kunden kann daher nicht gestattet werden.
Es müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Transportauftrag, Ablieferbeleg, Rechnung und die letzte Zahlungsaufforderung.
Ihr Auftrag wird durch TIMOCOM Inkasso geprüft. Anschließend setzt sich ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung.
Seit der Fälligkeit der Forderung müssen dafür mindestens 30 Tage vergangen sein.
Es ist möglich, mehrere Rechnungen von einem Schuldner dem Antrag hinzuzufügen.