News 06.01.2022
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Lieferkettengesetz und UN-Nachhaltigkeitsziele – Eckdaten und 5 Nachhaltigkeits-Ideen für Transport und Logistik

Das Bild zeigt eine Statue von Justitia. Sie trägt eine Waage. In der schwereren Waagschale steht ein grüner Baum. Es symbolisie

Organische Mode, nachhaltige Geschenke, klimaneutrales Reisen – das Konsumentenverhalten spricht eine deutliche Sprache. Doch Deutschland liegt leider auf Rang vier der Länder mit dem größten ökologischen Fußabdruck und stellt nur fünf der 100 nachhaltigsten Unternehmen weltweit. Hier setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zum klimaneutralen und ethischen Handeln in globalen Lieferketten und tritt in der ersten Stufe 2023 in Kraft.

Die Corporate Knights aus Kanada analysieren jährlich den Nachhaltigkeitsgehalt von Unternehmen weltweit – mit dem oben genannten ernüchternden Ergebnis für Deutschland.

Woran liegt‘s? Sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen zu positionieren basiert aktuell auf Freiwilligkeit. Vermutlich liegt da schon ein Grund: Freiwilligkeit suggeriert eben keine Dringlichkeit. Das SCM-Beratungsunternehmen Höveler Holzmann führte im Jahr 2020 eine Studie unter Führungskräften deutscher Mittelständler sowie börsennotierter Unternehmen durch. Sie ergab: Nur zehn Prozent der vom Gesetz betroffenen Unternehmen halten bisher alle Anforderungen an nachhaltige Lieferketten ein. Ein Großteil der Unternehmen würde dem LkSG demnach noch nicht standhalten.

Dieser Artikel nennt kurz die Eckdaten des Gesetzes, zeigt Veränderungen und Potenziale für Unternehmen aus Transport und Logistik und gibt Impulse, wie Unternehmen die UN-Nachhaltigkeitsziele als Orientierungshilfe im Wandel für sich nutzen können.

Table of Contents

1. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Die Eckdaten

2. Beteiligt als Zulieferer: Unternehmen aus Transport und Logistik

3. 5 UN-Nachhaltigkeitsziele für Transport- und Logistik

4. Nachhaltigkeit als Chance begreifen und umsetzen

5. Es wird Zeit, in die Zukunft zu investieren

 

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Die Eckdaten

Die Zeit läuft. Nachdem es in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und den USA bereits Lieferkettengesetze gibt, verabschiedete der Bundesrat am 25. Juni 2021 ein entsprechendes Gesetz für Deutschland. Es ist das Regelwerk für deutsche Produzenten und für deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen zur  

  • Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben und Umweltschutzstandards bei Exporten ins oder Importen aus dem Ausland,
  • Sicherstellung der Transparenz innerhalb globaler Lieferketten, beginnend bei den Rohstoffen.

In Kraft treten wird es in zwei Stufen:

  • am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten
  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten

Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sind nicht unmittelbar vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Das heißt aber nicht, dass sie nicht auch Vorkehrungen treffen müssten. Denn als Dienstleister, Transporteure und Subunternehmen von Großunternehmen sind sie direkt an der Lieferkette beteiligt.

Nachhaltigkeit muss nachweisbar sein

Wer sich Nachhaltigkeit auf die Fahne schreibt und sie kommuniziert, muss sie zukünftig belegen können. Kann man dies nicht, muss man Konsequenzen einkalkulieren. Denn allen Prozessbeteiligten fällt die Pflicht zu, Zuwiderhandlungen bei Bekanntwerden zu melden. Die Kontrolle obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bei Verstößen auch das Strafmaß festsetzt. Das können Bußgelder sein oder auch der Vergabe-Ausschluss für Aufträge. Allerdings bewirkt das Gesetz auch die staatliche Unterstützung von Unternehmen, die freiwillig Maßnahmen zur Nachhaltigkeit umsetzen.

Das LkSG: Regulierung, aber auch Motivation

Nun zielt das LkSG ausdrücklich nicht darauf ab, die Lieferketten ins Stocken zu bringen und den Involvierten Hürden in den Weg zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall: Nachhaltigkeit und Transparenz in der Lieferkette werden für alle Beteiligten zur Pflicht. Und diejenigen, für die es nicht verpflichtend ist, dürften vielfach freiwillig mitziehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Entsprechend ist das Gesetz auch ein Mittel zur Motivation für Unternehmen, sich aktiv mit dem Thema zu befassen und es auch als Chance für sich zu begreifen.

Der Staat nimmt sich durch das Gesetz übrigens auch selbst in die Pflicht. Denn

  1. bestehen auch auf staatlicher Ebene globale Handelsbeziehungen und
  2. unterstützt der Staat Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig umgesetzten.

 

Beteiligt als Zulieferer: Unternehmen aus Transport und Logistik

Transport- und Logistikdienstleister rücken in der kommenden Struktur verstärkt in den Fokus. In ihrer Rolle als Zulieferer und Dienstleister sind sie entweder als direkter Vertragspartner der produzierenden bzw. handelnden Unternehmen unmittelbar an deren Wertschöpfungsprozess beteiligt. Oder sie sind mittelbar beteiligt, z. B. als Subunternehmen.

Auflagen früh in Wettbewerbsvorteile umwandeln – noch geht’s freiwillig

Die Konkurrenz schläft nicht. Wer an der Lieferkette von Unternehmen in der oben genannten Größenordnung beteiligt ist, muss sich ab 2023 ebenfalls nachhaltig ausrichten. Natürlich ist das mit Aufwand verbunden, organisatorisch und auch finanziell.

Allerdings liegen die Vorteile auf der Hand:

  • hohe Widerstandsfähigkeit durch fundiertes Risikomanagement,
  • zukunftsorientierte Ausrichtung des Geschäfts,
  • Reputationssteigerung des eigenen Unternehmens bei Geschäftspartnern,
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber,
  • Positionierung für Menschenrechte und Umweltschutz.

All das zahlt auf eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig agierender Unternehmen ein. Um es deutlich auszudrücken: Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht in ihre Prozesse integrieren und nicht konsequent umsetzen, hängen sich auf Dauer selbst ab.

UN-Nachhaltigkeitsziele: Orientierungshilfe für Transport- und Logistikdienstleister

Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele stellen einen Meilenstein in der Geschichte der Nachhaltigkeit dar. Sie wurden im Rahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung im September 2015 in New York ausformuliert und decken die drei Säulen der Nachhaltigkeit Soziales, Ökologie und Ökonomie ab. Unter dem Stichpunkt „Agenda 2030“ werden die Inhalte der einzelnen Ziele auf der Website des BMZ separat erklärt, Beispiele zur Umsetzung genannt sowie Projekte zur Unterstützung vorgestellt.

Die Zielgruppen sind

  • Staaten,
  • Zivilgesellschaft,
  • Wissenschaft,
  • Wirtschaft,
  • jede Einzelperson.

Das Lieferkettengesetz kann als eine Maßnahme aus diesem Katalog gewertet werden.

Das Bild zeigt die Symbole der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, kreisförmig angeordnet um den Globus

 

5 UN-Nachhaltigkeitsziele für Transport- und Logistik

Grundsätzlich sind alle der 17 Ziele in sich so breit aufgestellt, dass Unternehmen zu jedem Ziel Maßnahmen für sich ableiten könnten.

Hier sind 5 Beispiele:

1. „Gesundheit und Wohlergehen“ (Ziel 3)

Es befasst sich mit der medizinischen Versorgung aller Menschen, aber auch mit Einflüssen, die auf das Wohlergehen und die Gesundheit einwirken. Dazu zählt die Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden.

  • Lassen Sie Ihre Ökobilanz berechnen. So stellen Sie fest, wie hoch z. B. der Emissionsausstoß Ihres Unternehmens ist und wo Sie Reduktionen herbeiführen können. Ein starker Hebel bei Transportunternehmen sind neue Technologien, die auf Dauer etwa den Verbrennungsmotor bei LKW ablösen und so das Ziel „Dekarbonisierung“ unterstützen.
  • Auch Gesundheitsangebote für Mitarbeiter fallen in diesen Bereich. Ob nun am Schreibtisch oder am Lenkrad: Menschen sitzen sehr viel und belasten ihren Rücken. Als Arbeitgeber könnten Sie z. B. in Kooperation mit einer Krankenkasse eine Rückenschule organisieren.

2. „Hochwertige Bildung“ (Ziel 4)

Erreicht werden soll eine hochwertige, nachhaltige Bildung für alle Menschen, ungeachtet ihres Hintergrunds.

  • Bilden Sie aus, können Sie dem Fachkräftemangel vorbeugen. Viele Berufe im Transport- und Logistiksektor sind Ausbildungsberufe; nicht für alle ist ein Abitur oder ein Studium notwendig. Machen Sie sich in dem Zuge frei vom Bild der typischen Männer- oder Frauenberufe. Ihr Gewinn: motivierte Fachkräfte von morgen.
  • Bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter. Um wettbewerbsfähig und am Puls der Zeit zu bleiben, sollten Sie in das aktuelle Fachwissen oder auch die Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiter investieren. Letztlich ist es immer auch eine Investition in Ihr Unternehmen. Übrigens: Es gibt auch Fortbildungen zum Thema „Nachhaltigkeit“.

3. „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“ (Ziel 6)

Das Ziel regelt unter anderem, dass jeder Mensch Zugang zu sauberem Wasser und einer hygienischen Sanitärversorgung haben soll.

  • Dass der Beruf des LKW-Fahrers körperlich anstrengend ist und der Zugang zu gepflegten Sanitäranlagen nicht immer vorhanden ist, wurde in der Pandemie offensichtlich. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Fahrern gepflegte Sanitäreinrichtungen zu bieten, wäre dies ein Ansatzpunkt im Rahmen dieses Ziels.

4. „Bezahlbare und saubere Energie“ (Ziel 7)

Der Zugang zu erneuerbaren Energien soll erleichtert und die Energien selbst bezahlbarer werden.

  • Sie haben keine Solarzellen auf dem Dach und wärmen Ihr Büro nicht über Geothermie? Nachhaltige Energie kann auch auf anderem Wege in Ihr Geschäft kommen. Es gibt zahlreiche Anbieter von grünem Strom und darüber hinaus z. B. auch Anbieter von klimaneutralem Netz, das auch für Firmenanschlüsse genutzt werden kann.

5. „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ (Ziel 9)

Modernisierung und Investitionen in nachhaltige Strukturen sowie Technologien sollen mit diesem Ziel erreicht werden, unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Energie und Verkehr.

  • Sparsame Motoren sind eine Möglichkeit, die Vermeidung von Leerfahrten, Transportkonsolidierung und die Digitalisierung des Transportprozesses sind drei weitere. Dazu bietet sich die Nutzung des TIMOCOM Marktplatzes an, wo Sie sogar rechtsverbindliche Transportaufträge komplett digital abwickeln können.

 

Nachhaltigkeit als Chance begreifen und umsetzen

Für manche Unternehmen hat das letzte Jahr begonnen, um nötige Vorbereitungen auf das Lieferkettengesetz zu treffen und die Veränderungen aktiv anzugehen. Keine Sorge, dieser Change-Prozess muss von niemandem allein durchgeführt werden. Beratungsunternehmen unterstützen Sie auf Wunsch dabei, eine Ökobilanz zu erstellen, Nachhaltigkeitskonzepte mit geeigneten Maßnahmen aufzusetzen, zu budgetieren und unter Einbeziehung der Belegschaft sowie Kunden umzusetzen.

Code of Conduct als Bekenntnis zum nachhaltigen Handeln

In einem der ersten Schritte können Sie Kunden und Partnern Ihren eigenen Code of Conduct, also Verhaltenskodex, zukommen lassen. Immer mehr Unternehmen fragen einen solchen bei Ihren Geschäftspartnern an, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten an ihrer Lieferkette ihre Geschäfte im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Zahlreiche Muster für einen solchen Kodex stehen im Internet frei zur Verfügung und können mit Ihren individuellen Inhalten angereichert werden.

Einbeziehung des nahen Unternehmensumfelds: Mitarbeiter, Kunden, Partner

Nicht nur an einem Strang ziehen, sondern Änderungen mitgestalten lassen – ein wichtiger Punkt, wenn es um Nachhaltigkeit geht, denn allein schafft das niemand. Schaffen Sie ein einheitliches Verständnis, erklären Sie, warum die Schritte erforderlich sind. Und stellen Sie auch selbst Fragen: Wie stellen sich Ihre Mitarbeiter das Thema im Unternehmen vor? Welche Maßnahmen aus dem Privaten können auf Ihr Geschäft übertragen werden? Sind Ihre Partner und Kunden bereit, für nachhaltige Dienstleistungen mehr zu zahlen? Und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Es wird Zeit, in die Zukunft zu investieren

Aktuelle Zahlen belegen, dass deutsche Verbraucher Nachhaltigkeit zunehmend als Kaufkriterium zugrunde legen: Auf rund 12 Prozent trifft dies vollständig zu (Vergleich 2017: 9,5 Prozent), auf rund 29 Prozent zu einem großen Teil (Vergleich 2017: 25,5 Prozent). Die Preise fair gehandelter Produkte liegen dabei häufig weit über dem Durchschnitt. Entsprechend zeigt das Bekenntnis zu nachhaltigen Produkten auch eine Tendenz der Verbraucher zur Bereitschaft, mehr dafür auszugeben.

Konsumentenverhalten, Wirtschaft, die Rolle der Staaten, Ethik und Umweltbewusstsein – alles verändert sich zugunsten der Nachhaltigkeit. Gestalten Sie die Veränderung jetzt mit.

Ausführliche Details zum LkSG sowie Richtigstellungen zu Fehlinformationen zum Gesetz liefert die Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Außerdem hält die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung einen breiten Fragenkatalog, auch zum Thema Bußgelder, bereit.

 

TIMOCOM gehört zu den Unternehmen, die bereits seit ihrer Gründung auf Nachhaltigkeit setzen und hier u.a. am Punkt Digitalisierung ansetzen. Auf dem TIMOCOM Marktplatz werden die Transportanbahnung, -beauftragung und -planung digital abgebildet. Die Anwendungen Frachtenbörse sowie Tracking unterstützen Sie bei der effizienten Auslastung und der Planung von Touren. Das schont Ressourcen und optimiert Prozesse.

Zum unverbindlichen Test

 

Lesen Sie auch die weiteren Artikel der Blog-Serie "Nachhaltige Logistik":

Teil 1: Nachhaltigkeit: 5 wichtige Begriffe für Logistiker und die größten Meilensteine

Teil 2: Umweltschutz im Güterverkehr: Was Unternehmer tun können

 

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