Ab Juli 2027 soll die eFTI-Verordnung Erleichterung beim Dokumentenhandling im europäischen Frachtverkehr bringen.
Mit der EU-Verordnung über „Electronic Freight Transport Information“ ändert sich für Unternehmen im Transport- und Logistikgewerbe im europäischen Güterverkehr ab Mitte nächsten Jahres die Art und Weise, wie bestimmte Frachtinformationen für Behörden elektronisch bereitgestellt werden können. Um diese Möglichkeit künftig zu nutzen, sind einige Vorbereitungen erforderlich.
Verlader, Speditionen und Frachtführer kennen das umständliche Prozedere: Bei Kontrollen müssen zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen bereitgestellt werden. Bislang wurden diese den zuständigen Behörden überwiegend in Papierform vorgelegt, da ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen fehlte, der Behörden zur Akzeptanz der elektronischen Form verpflichtet.
Die Unterlagen stecken dann in Aktenordnern oder liegen ungeordnet auf dem Beifahrersitz. Am Grenzkontrollpunkt geht die nervige Suche nach dem richtigen Dokument los – für alle (letztlich auch die Behörden) ein hoher Verwaltungsaufwand mit langen Wartezeiten an den Kontrollpunkten und unnötigen Kosten.
Diese Vorgänge zu vereinfachen, hat sich die EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) zum Ziel gesetzt. Sie gilt gleichermaßen für Straßen- und Schienengüterverkehr, Binnenschifffahrt und Luftfracht.
eFTI ist für Verlader, Speditionen und Frachtführer keine Pflicht. Vielmehr räumt ihnen die Verordnung künftig die Möglichkeit ein, Frachtbeförderungsinformationen in elektronischer Form an Kontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Damit soll sie das Handling von Frachtinformationen bei der Güterbeförderung vereinfachen, so die Intention des Bundesverkehrsministeriums.
Neu ist, dass die Behörden (Bundesamt für Logistik und Mobilität, Zollämter, Grenzkontrollstellen) ab Juli 2027 zur Entgegennahme verpflichtet sind – sofern die Informationen im richtigen Format erstellt und über zertifizierte digitale Plattformen zur Verfügung gestellt werden.
| eCMR | eFTI |
|---|---|
digitale Variante des klassischen CMR-Frachtbriefs |
schafft eine regulatorische Grundlage, wie elektronische Frachttransportinformationen gespeichert und übermittelt werden können |
durch das von Deutschland ratifizierte eCMR-Zusatzprotokoll rechtlich seinem Papier-Pendant gleichgestellt |
Austausch der Dokumente findet über eine zertifizierte eFTI-Plattform statt, auf die Behörden gesicherten Zugang erhalten |
dokumentiert den Beförderungsvertrag zwischen Verlader, Frachtführer und Empfänger und hat Beweisfunktion
|
regelt anders als der privatwirtschaftlich ausgerichtete eCMR das öffentlich-rechtliche Verhältnis |
Online-Echtzeitzugriff für alle Beteiligten – Absender, Empfänger, Spediteur und Behörde –, abhängig von der eingesetzten technischen Lösung und den jeweiligen Zugriffsrechten |
kein Nachfolger oder Gegenentwurf zum eCMR-System. Beide sind eigenständige Regelungsbereiche, können aber technisch und über gemeinsame Daten miteinander verbunden werden. |
Unterschied zum klassischen Lieferschein: Dieser belegt lediglich die Übergabe der Ware an den Empfänger |
eFTI soll künftig Verwaltungskosten senken, Papierberge beseitigen und Durchlaufzeiten durch gesicherten Datenabruf bei Kontrollen beschleunigen. Dem EU-Transport- und Logistiksektor prognostiziert die Interessenvertretung der Frachteigentümer European Shippers' Council dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro.
Nachdem nun alle technischen und organisatorischen Hürden genommen sind, wird eFTI, fast genau sieben Jahre nach dem Erstentwurf durch die EU, ab 9. Juli 2027 in vollem Umfang gelten. Bereits seit Anfang 2026 läuft die operative Phase; zertifizierte Plattformen und Dienstleister gehen in den Betrieb.
Frachteigentümer, -führer und Spediteure können die gesetzlich geforderten Informationen zwar weiterhin analog übermitteln, aber der elektronische Weg hat zweifellos Vorteile. Es lohnt also, sich darauf vorzubereiten.
Frachtführer und Speditionen müssen mit der neuen Verordnung nicht mehr befürchten, dass ihnen ein Grenzkontrolleur die Weiterfahrt untersagt, nur weil kein Papierdokument vorliegt. Behörden können die Daten bereits im Vorfeld digital prüfen, das beschleunigt Grenzkontrollen deutlich.
Der Identifikationslink kann beispielsweise auf einem Gerät angezeigt, auf Papier vorgelegt oder künftig auch über die vorgesehenen elektronischen Abrufverfahren ermittelt werden. Dafür müssen die Unternehmen ihre Fahrerinnen und Fahrer entsprechend unterweisen bzw. schulen.
Elektronische Frachtinformationen sind jederzeit und ortsunabhängig einsehbar. Dies kann bei der Dokumentation möglicher Schäden hilfreich sein.
Im Vorfeld an der Rampe wird das Drucken, Sortieren und Übergeben von Dokumenten reduziert.
Um künftig elektronische Frachtbeförderungsinformationen erstellen und übermitteln zu können, sollten Verlader zunächst ihre bestehenden ERP-, TMS- oder Supply-Chain-Systeme mit digitalen Schnittstellen für eFTI ausstatten – eine Aufgabe für die IT. So ist sichergestellt, dass jedes interne-System mit der eFTI‑Plattform kommunizieren kann.
Über die Schnittstellen wird dann die ausgewählte eFTI‑Plattform angebunden, über welche die elektronischen Informationen in strukturierter, maschinenlesbarer Form den Behörden zugänglich gemacht werden.
Eine solche Plattform muss nachgewiesen eFTI-zertifiziert und datenschutzkonform nach DSGVO sein, sich durch eine offene API-Architektur in bestehende Systeme integrieren lassen sowie skalierbar auf die Flottengröße des Anwenderunternehmens hin sein.
Spezielle eFTI-Dienstleister unterstützen dabei, dass nur korrekte und vollständige Daten auf das Portal geladen werden, alle Vorgaben des Datenschutzes und der Informationssicherheit umgesetzt werden und die Datenübermittlung DSGVO-konform abläuft.
Wer glaubt, eine TMS-Lösung reiche, irrt. Transport-Management-Systeme sind etwas anderes als eFTI-zertifizierte Plattformen, an welche die eFTI-Verordnung spezifische Anforderungen stellt, was Datensicherheit, Zugriffsrechte und Interoperabilität angeht.
Die erforderlichen Frachtinformationen müssen einem standardisierten eFTI‑Datenmodell vorliegen, das alle relevanten Informationen abbildet (Absender, Empfänger, Art und Menge der Ware, Routen, Genehmigungen, Gefahrgut etc.).
Fragen, die sich Verlader stellen müssen: Wie ist hier der Status? Gibt es noch Dokumente in Papierform, wo sind die Prozesse bereits digitalisiert, idealerweise schon eFTI-kompatibel? Hier ist eine genaue Analyse gefragt, bei der wiederum der eFTI-Dienstleister helfen kann.
Ein typischer Irrglaube: Auch PDFs gelten gemeinhin als elektronische Dokumente. Aber mit ihnen verhält es sich wie bei der E-Rechnung: nur was einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz enthält, darf sich so nennen. Gleiches gilt folglich für Frachtbeförderungsinformationen.
Mit der eFTI‑Verordnung ist endlich ein zentrales Rahmenwerk in Reichweite, das zur weiteren Digitalisierung in der Logistikbranche beitragen wird. Frachtbeförderung wird dadurch reibungsloser, transparenter und kostensparender. Bislang gilt die Verordnung nur im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Europa. Dies sollte jedoch kein Grund sein, sich nicht damit zu befassen.
Zum einen profitieren von einer Digitalisierung ihrer Prozesse und Infrastruktur auch Akteure, die vorwiegend regional transportieren bzw. transportieren lassen und daher nur selten Kontrollen ausgesetzt sind. Und, was noch wichtiger ist:
Laut DVZ hat die EU-Kommission angekündigt, bis 2029 eine Bewertung der eFTI-Verordnung vorzunehmen. Sie behalte sich vor, die Verordnung für Unternehmen ab 2029 doch verpflichtend einzuführen! So könnte aus der Freiwilligkeit doch schon bald eine Pflicht werden…
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