23.11.2009

Gemeinsame EU-Initiative von SCHUNCK und TimoCom

(1)

Düsseldorf, 2009-11-17 – TimoCom, Anbieter einer der führenden Frachtenbörsen, und die SCHUNCK GROUP starten eine gemeinsame EU-Initiative gegen Ladungsdiebstahl. Hintergrund dieses Engagements ist die Erfahrung vieler transportvergebender Unternehmen, dass sich immer öfter Kriminelle um einen Transportauftrag bewerben, um die wertvolle Ladung zu stehlen. Oft zum Nachsehen dieser Unternehmen, da in diesen Fällen nicht immer die Versicherungen greifen. Aus diesem Grund haben es sich die beiden Kooperationspartner zum Ziel gesetzt, Frachtführer und Speditionen für dieses Thema zu sensibilisieren. Die erarbeitete Checkliste zeigt die wichtigsten Regeln zur Diebstahlprävention auf und steht Ihnen unter www.schunck.de>Service>Download sowie auch unter www.timocom.de>Frachtenbörse>Sicherheit  zur Verfügung.

Stopp dem Ladungsdiebstahl

Das Internet macht’s möglich: Über die Online-Frachtenbörse können Spediteure und Frachtführer mit überschüssigen beziehungsweise fehlenden Fracht- und Laderauman-geboten handeln und so zu einer optimalen Kapazitätsauslastung gelangen.

Allerdings macht kriminelle Energie auch im digitalen Zeitalter nicht halt. Immer wieder verschwinden komplette Ladungen, weil sich Kriminelle um einen Transportauftrag bewerben und die Ware nach Erhalt veruntreuen. Dabei verwenden die Täter meist gefälschte Konzessionen, Firmenbuchauszüge und Versicherungspolicen von tatsächlich existierenden Unternehmen. Oder aber der Auftrag wird untervergeben, ohne dass sich die Vertragspartner persönlich kennen. Je nach Auftrag kommen schnell Lieferketten von sechs oder mehr Transporteuren zustande – und dies oft ohne genaue Prüfung, mit wem man zusammenarbeitet, da alles ganz schnell gehen muss.

Sicherheit auch bei virtuellen Frachtenbörsen

Dabei kann man sich auch bei webbasierten Fracht- und Laderaumbörsen absichern. Dazu gehört beispielsweise, dass bei direkter Kontaktaufnahme eines Auftragnehmers immer hinterfragt werden sollte, woher dieser die Daten hat. Sind vom Partner nur Handynummer und E-Mail-Konten von frei zugänglichen Anbietern bekannt, sollte man bei einer Auftragsvergabe vorsichtig sein. Aber auch Festnetzanschlüsse und Faxnummern sollten kontrolliert werden – beispielsweise durch eine Inverssuche. Dabei lässt sich anhand der vollständigen Telefonnummer prüfen, wem dieser Anschluss gehört.

Geprüft werden sollten auch die Versicherungsbestätigungen. Hier empfiehlt sich ein Anruf bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Fehlenden Versicherungsschutz vermeiden.

Vor allem aber sollten Unternehmen prüfen, ob bei der Weitervergabe der Versicherungsschutz gefährdet ist. Denn bei Ladungsveruntreuungen handelt es sich meist um hohe Schadenbeträge. Deshalb werden diese Fälle streng auf Basis der Versicherungsbedingungen behandelt.

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, muss der Beauftragte die behördlichen Auflagen erfüllen. Die Subunternehmer benötigen eine entsprechende Verkehrshaftungspolice. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, die relevanten Unterlagen zu prüfen. Dazu sollten die entsprechenden Dokumente des Beauftragten vorliegen.

SCHUNCK verfügt über sehr weit reichende und umfassende Bedingungen, nach denen Schadenfälle behandelt werden. Trotzdem kann es bei extremen Sorglosigkeiten zu Deckungsablehnungen kommen. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass eine Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit des Unternehmers (Art. 29.2 CMR) mitversichert ist.

Pressemitteilungen herunterladen
nach oben