Das aktuelle Thema: Pausenregelung für Lkw-Doppelbesatzungen in Frankreich
EU-Verordnung lässt Interpretations-Spielräume
Erkrath, 22.04.2016 - Seit einigen Wochen gibt es in Frankreich Diskussionen und Unstimmigkeiten zu dem Thema „Fahrzeit- und Pausenregelung bei Lkw-Doppelbesatzungen“. Grund dafür ist, dass französische Behörden die bestehende EU-Verordnung anders interpretieren und diese Auslegungsart durchsetzen.
Bisher war es so, dass ein doppeltbesetzter Lkw bei seiner Fahrt durch Europa nach viereinhalb Stunden Fahrzeit keine 45-minütige Pause machen muss, um weiterfahren zu dürfen. Die Fahrer wechseln sich nach den viereinhalb Stunden einfach ab und setzen ihre Tour fort, denn die Bereitschaftszeit des Beifahrers wurde bislang in der gesamten EU als Pause gewertet.
TimoCom Nutzer berichten, dass Frankreich diese EU-Verordnung allerdings mittlerweile anders auslegt. Demnach muss der Lkw erst die 45-minütige Pause abhalten, um weiterfahren zu dürfen – und zwar unabhängig von einem anschließenden Fahrerwechsel. Die Zeit auf dem Beifahrersitz wird in Frankreich nämlich nicht mehr als Pause angerechnet. Für die französischen Behörden gilt eine Pause nur dann als Pause, wenn der Tacho das Symbol „Bett“ zeigt und für diese Einstellung muss der Lkw stehen.
Das betrifft allerdings nicht nur die Fahrten durch Frankreich sondern auch durch alle anderen Länder, wenn man während der nächsten 28 Tage noch durch Frankreich fährt: Jede nicht eingehaltene Pause, unabhängig des Landes in dem sie nicht eingehalten wurde, gilt hier als Verstoß der 4. Kategorie und kostet 750 Euro. Die französischen Polizisten haben für die vermeintlichen Verstöße bereits hohe Geldstrafen zwischen 4500 € und 6000 € erhoben. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) nimmt Informationen zu Kontrollerfahrungen gerne entgegen, um das Ausmaß der französischen Kontrollen gegenüber der EU-Kommission darstellen zu können.
Die gesetzliche Verordnung
Die französischen Polizisten berufen sich auf Artikel 34 der Europäischen Verordnung 165/2014. Dieser besagt, dass eine Pause mit dem Symbol “Bett" auf dem Schaublatt oder dem Fahrtenschreiber eingetragen werden muss, um als Fahrtunterbrechung zu gelten. Die Leitlinien der Europäischen Kommission in Bezug auf Sozialvorschriften im Straßenverkehr 561/2006, 2006/22 / EG, Nr. 3821/85 lauten jedoch wie folgt:
„3) Wenn ein Fahrzeug mit mehr als einem Fahrer besetzt ist und bei Bedarf ein zweiter Fahrer zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung steht, der neben dem Fahrer des Fahrzeugs sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der „Bereitschaftszeiten“ dieser Person als „Fahrtunterbrechung“ angesehen werden.“
Demnach ist es nicht unbedingt notwendig, dass beide Fahrer nach viereinhalb Stunden ununterbrochener Fahrzeit eine Pause machen, sofern der zweite Fahrer in der Lage ist, weiterzufahren.
Fazit
Bis zu einer grundsätzlichen Klärung sollten Doppelbesatzungen, die durch Frankreich fahren, generell nach viereinhalb Stunden die erste Pause machen.
Update am 18.05.: Nach Informationen des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes e.V. (DSLV) sind die französischen Kontrollbehörden inzwischen dazu angehalten, die bestehende EU-Verordnung wieder zu befolgen.