In Italien besteht ein allgemeines Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen. Dieses Verbot untersagt die Nutzung bestimmter Bundesstraßen und Autobahnen zu bestimmten Uhrzeiten, um den Verkehr auf den Straßen zu entlasten und das Unfallrisiko zu senken. Darüber hinaus können regionale Unterschiede bestehen. So gelten in einigen italienischen Regionen strengere Fahrverbote, die auch an bestimmten Wochentagen oder in Ferienzeiten aktiv sind. LKW-Fahrer, die gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können.

In diesem Beitrag finden Sie eine Auflistung der Fahrverbote sowie Informationen zu geltenden Ausnahmen.

 

Generelles LKW Fahrverbot Italien

In Italien unterliegen LKW ab 7,5 t sowie LKW mit Anhänger einem Sonntagsfahrverbot. Von Januar bis Mai sowie von Oktober bis November dürfen diese Fahrzeuge an Sonntagen daher von 9 bis 22 Uhr nicht unterwegs sein. Von Juni bis September und im Dezember beginnt das Sonntagsfahrverbot bereits um 7 Uhr und endet ebenfalls um 22 Uhr.

 

LKW Feiertagsfahrverbot Italien 2025

Zusätzlich zu allen Sonntagen im Jahr 2025 gelten folgende Feiertagsfahrverbote landesweit:

 

MonatFeiertagsfahrverbot
Januar
  • 1.1.2025 (Neujahr von 9 bis 22 Uhr)
  • 6.1.2025 (Heilige Drei Könige von 9 bis 22 Uhr)
April
  • 18.4.2025 (Karfreitag von 14 bis 22 Uhr)
  • 19.4.2025 (Karsamstag von 9 bis 16 Uhr)
  • 21.4.2025 (Ostermontag)
  • 25.4.2025 (Tag der Befreiung von 9 bis 22 Uhr)
Mai
  • 1.5.2025 (Festa del Lavoro von 9 bis 22 Uhr)
Juni
  • 2.6.2025 (Tag der Republik von 7 bis 22 Uhr)
August
  • 15.8.2025 (Ferragosto von 7 bis 22 Uhr)
November
  • 1.11.2025 (Allerheiligen von 9 bis 22 Uhr)
Dezember
  • 8.12.205 (Immacolata Concezione von 9 bis 22 Uhr)
  • 25.12.2025 (1. Weihnachtsfeiertag von 9 bis 22 Uhr)
  • 26.12.2025 (2. Weihnachtsfeiertag von 9 bis 22 Uhr)


LKW Ferienfahrverbot Italien

In Italien gilt im Sommer zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot ein Ferienfahrverbot. Im Zeitraum vom 1.7. bis 31.8.2025 dürfen LKW an allen Samstagen zwischen 8 und 16 Uhr (teilweise sogar bis 22 Uhr) nicht fahren. Ziel dieser Regelung ist es, den touristischen Reiseverkehr zu entlasten und Staus auf den Straßen zu vermeiden. LKW-Fahrer, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, deren Höhe je nach Region und Art des Verstoßes variieren kann.

Eine Übersicht mit allen LKW Fahrverboten 2025 in Italien finden Sie hier.

Höhe des Bußgeldes bei Verstoß

Für den Verstoß gegen ein Fahrverbot kann ein Bußgeld zwischen 431 Euro und 1.734 Euro (Artikel 6 Abschnitt 12 Codice) erhoben werden. Zusätzlich kann der Führerschein für ein bis vier Monate entzogen werden. 
 

Ausnahmen LKW Fahrverbote Italien

Vom Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere Fahrten, die für den Transport von Gütern in oder aus Städten notwendig sind. Weitere Ausnahmen von Fahrverboten gelten meist für Fahrzeuge, die Gefahrgut, frische Lebensmittel oder Arznei befördern, in Naturkatastrophen oder Notfällen Hilfe leisten oder eine bedeutende öffentliche Dienstleistung wie die Abfallentsorgung erbringen. Darüber hinaus sind Beförderungen von leichtverderblicher Ware wie frischer Milch, Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und Obst und Gemüse erlaubt. Weitere Ausnahmen betreffen Transporte von Tierfutter und lebenden Tieren. Fahrzeuge für den dringlichen Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfe sowie Fahrzeuge für den Transport von lebenden Bienen sind ebenfalls vom Fahrverbot befreit.

 

Ausnahmen im kombinierten Verkehr

Zusätzlich zu den bereits genannten Ausnahmen der Fahrverbote für LKW in Italien gibt es noch Ausnahmen für den kombinierten Güterverkehr. So dürfen die Fahrzeuge vier Stunden vor Ende des Fahrverbots mit entsprechendem Nachweis wieder auf die Straße. Fahrten in Zusammenhang mit Umschlag am Hafen oder Flughafen sind ebenfalls mit entsprechendem Nachweis vom Fahrverbot befreit. Gleiches gilt für Leerfahrten im Zusammenhang mit kombiniertem Verkehr. 

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.

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