Seit den 1970er Jahren gibt es LKW Fahrverbote in Frankreich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t. Sie wurden erlassen, um den Verkehr zu entlasten und um die Luftverschmutzung sowie die Lärmbelästigung zu senken. Die Fahrverbote gelten allgemein für Autobahnen und Nationalstraßen an Wochenenden. Zudem gibt es regionale und saisonale Fahrverbote.

In diesem Text finden Sie Informationen rund um das Thema LKW Fahrverbot in Frankreich.

 

Allgemeines LKW Fahrverbot Frankreich 2025

In Frankreich gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ein Wochenendfahrverbot. Sie dürfen von Samstag, 22 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht unterwegs sein. Hinzu kommen Feiertagsfahrverbote.

 

LKW Feiertagsfahrverbot Frankreich

An Feiertagen gilt das LKW Fahrverbot bereits ab 22 Uhr des Vortags und endet am Feiertag selbst um 22 Uhr.
 

 

MonatFeiertage 2025 in Frankreich:
Januar
  • 1.1.2025 (Neujahr)
April
  • 18.4.2025 (Karfreitag)
  • 21.4.2025 (Ostermontag)
Mai
  • 1.5.2025 (Tag der Arbeit)
  • 8.5.2025 (Ende des Zweiten Weltkriegs)
  • 29.5.2025 (Christi Himmelfahrt)
Juni
  • 9.6.2025 (Pfingstmontag)
Juli
  • 14.7.2025 (Nationalfeiertag)
August
  • 15.8.2025 (Mariä Himmelfahrt)
November
  • 1.11.2025 (Allerheiligen)
  • 11.11.2025 (Gedenktag Waffenstillstand 1918)
Dezember
  • 25.12.2025 (1. Weihnachtsfeiertag)
  • 26.12.2025 (2. Weihnachtsfeiertag)


 

Regionale und saisonale LKW Fahrverbote in Frankreich

In Frankreich gibt es eine ganze Reihe regionaler LKW Fahrverbote. So gilt unter anderem ein LKW Fahrverbot in der Region Rhônes-Alpes samstags von 7 bis 18 Uhr sowie von 22 Uhr bis Sonntag, 12 Uhr. Ausgenommen sind Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Einen Überblick über alle regionalen und saisonalen Fahrverbote liefert das französische Verkehrsministerium. 

Ausnahmen LKW Fahrverbot Frankreich

Vom Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere  Fahrten, die für den Transport von Gütern in oder aus Städten notwendig sind. Weitere Ausnahmen gelten meist für Fahrzeuge, die Gefahrgut, frische Lebensmittel oder Arznei befördern, in Naturkatastrophen oder Notfällen Hilfe leisten oder eine bedeutende öffentliche Dienstleistung wie die Abfallentsorgung erbringen.

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.

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