Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das gültige LKW Fahrverbot für LKW ab 3,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in den europäischen Ländern.
Fahrverbot LKW: Europa allgemein
LKW Fahrverbote im Allgemeinen dienen der Einhaltung der Sonntagsruhe, der Reduzierung der Lärmbelastung und der Reduzierung von Emissionen. Zusätzlich kann der Warentransport über alternative Transportwege wie die Schiene gefördert und attraktiver gemacht werden.
In Europa bzw. der Europäischen Union selbst gilt kein allgemeines einheitliches Fahrverbot für LKW im internationalen Verkehr. Das Erlassen der Fahrverbote für LKW ist von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt. Nichtsdestotrotz ist die Frage nach einem allgemeinen LKW Fahrverbot in der EU seit 1999 regelmäßig auf der Agenda und wird diskutiert.
Länder in Europa: LKW Fahrverbot
In folgenden Ländern gibt es kein allgemeines Fahrverbot für LKW.
- Belgien
- Irland
- Niederlande
- Serbien
- Mazedonien
- Schweden
- Dänemark
- Norwegen
- Finnland
- Litauen
- Lettland
- Russland
- Ukraine
In den nicht genannten Ländern gibt es Fahrverbote für LKW ab 3,5 Tonnen. Meistens gelten sie für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Die Fahrverbote variieren von Land zu Land und gelten meist an Wochenenden, Feiertagen und vereinzelt auch nachts.
Hier können Sie sich eine Übersicht über alle Fahrverbote 2025 in Europa herunterladen und bekommen alle Informationen auf einen Blick.
Ausnahmen vom LKW Fahrverbot Europa 2025
Ausnahmen des LKW Fahrverbots gelten unter anderem für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße sowie Hafen-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder Hafen und in umgekehrter Richtung im Umkreis von 150 km. Leerfahrten im Zusammenhang mit dem kombinierten Verkehr sind meistens ebenfalls ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen vom LKW Fahrverbot sind Transporte von leicht verderblicher Ware wie frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischen Fischen und frischen Fischerzeugnissen sowie leichtverderblichem Obst und Gemüse. Gleiches gilt für Lebendtiertransporte.
Ebenso dürfen Fahrzeuge für den dringlichen Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfe sowie Fahrzeuge für den Transport von lebenden Bienen fahren. Weitere Ausnahmen unterscheiden sich je nach Land.
Nichtbeachtung des LKW Fahrverbots
Wer gegen die geltenden Fahrverbote für LKW verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Je nach Land und Art des Verstoßes drohen Bußgelder bis zu 1800 Euro. Der Fahrer sowie der Spediteur müssen das Bußgeld zahlen. Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Missachtungen der Regelungen können zu höheren Strafen oder weiteren Sanktionen führen.
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