In Deutschland besteht seit 1956 ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Dieses Verbot untersagt die Nutzung bestimmter Bundesstraßen und Autobahnen und wurde eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten. Die Begrenzung des LKW-Verkehrs an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten soll den Verkehr entlasten und Unfälle, die durch das hohe Aufkommen von Fahrzeugen verursacht werden, reduzieren. Zudem trägt das Fahrverbot für LKW zur Verbesserung der Luftqualität bei, da es den CO₂-Ausstoß verringert und die Lärmbelastung entlang von Straßen und in Wohngebieten senkt.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Fahrverbote für LKW in Deutschland und deren Ausnahmen.

 

Allgemeines Fahrverbot für LKW in Deutschland

In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für LKW ab einer zGM von 7,5 t. Zusätzlich gilt ein Fahrverbot für LKW, das regionalen Umweltauflagen oder saisonalen Verkehrsbeschränkungen unterliegt. So gibt es Wochenendfahrverbote, Feiertagsfahrverbote und Ferienfahrverbote, die im Folgenden einzeln ausgeführt werden. 

 

Fahrverbot für LKW am Wochenende

In Deutschland gilt an Sonntagen ein allgemeines Fahrverbot für LKW ab 7,5 t zGM. Diese Fahrzeuge dürfen sonntags im Zeitraum von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.

 

LKW Fahrverbote 2025 an Feiertagen

Zusätzlich zu allen Sonntagen im Jahr 2025 gelten folgende Feiertagsfahrverbote bundesweit:

 

MonatFeiertagsfahrverbot
Januar
  • 1.1.2025 (Neujahr)
April
  • 18.4.2025 (Karfreitag)
  • 21.4.2025 (Ostermontag)
Mai
  • 1.5.2025 (Tag der Arbeit)
  • 29.5.2025 (Christi Himmelfahrt)
Juni
  • 9.6.2025 (Pfingstmontag)
Oktober
  • 3.10.2025 (Tag der Deutschen Einheit)
Dezember
  • 25.12.2025 (1. Weihnachtsfeiertag)
  • 26.12.2025 (2. Weihnachtsfeiertag)

 

Regionale Feiertage 2025

Daneben gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Reihe regionaler Feiertage, die es ebenfalls zu beachten gilt:

 

Monat/ FeiertagBundesländernWorauf Sie achten müssen
Juni - 19.6.2025 (Fronleichnam) Gilt in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-PfalzSonderregelung für Transitfahrten auf den Autobahnen A 1, A 2 und A 30. Hintergründe und konkrete Informationen finden Sie hier.
Oktober - 31.10.2025 (Reformationstag)Gilt in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.Im Jahr 2025 gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrten von und nach Berlin. Das Land Berlin, das Land Brandenburg sowie das Land Niedersachsen haben dazu individuelle Erlasse herausgegeben, die weitere Informationen für Betroffene zusammenfassen.
November - 1.11.2025 (Allerheiligen)Gilt in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz. An Allerheiligen gibt es Ausnahmeregelungen bei Transitfahrten durch NRW im Bundesländergrenzbereich. Konkrete Informationen zum Grenzbereich Niedersachsen/ NRW finden Sie hier, die Informationen zum Grenzbereich Hessen/ NRW hier.

 

An allen hier nicht genannten Feiertagen (6.1. - Heilige Drei Könige, 8.3. - Internationaler Frauentag, 15.8. - Mariä Himmelfahrt, 20.9. Weltkindertag, 19.11. Buß- und Bettag) gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland.


Ferienfahrverbot LKW 2025: Sonderregelung während der Sommerferien

Die Vorschriften der Ferienreiseverordnung betreffen Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern. Während der Sommermonate, vom 1. Juli bis zum 31. August, ist es Lastkraftwagen samstags zwischen 7 und 20 Uhr untersagt, am Straßenverkehr teilzunehmen.
 

Ausnahmen LKW Fahrverbot Deutschland

Ausnahmen vom LKW Fahrverbot gelten in bestimmten Fällen, um den Transport besonders dringlicher oder spezieller Güter zu ermöglichen. So sind Fahrten erlaubt, wenn sie nicht geschäftsmäßig oder unentgeltlich erfolgen. 

Auch im kombinierten Güterverkehr gibt es Ausnahmen: etwa bei Fahrten zum oder vom Ver- bzw. Entladebahnhof innerhalb eines Radius von 200 Kilometern sowie bei Transporten von oder zu Häfen bis zu 150 Kilometern Entfernung. Vom Verbot ausgenommen sind zudem Transporte von frischer Milch, frischem Fleisch und frischem Fisch, einschließlich ihrer frischen Erzeugnisse, ebenso wie leicht verderbliches Obst und Gemüse sowie lebende Fische und Bienen. 

Weiterhin dürfen bestimmte tierische Nebenprodukte, wie sie in Artikel 8 und Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 definiert sind, befördert werden. Auch Pannenhilfs-, Bergungs- oder Abschleppfahrzeuge dürfen im Notfall fahren.

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit diesen Ausnahmen stehen, sind ebenfalls gestattet. Schließlich sind Fahrzeuge, die gemäß dem Bundesleistungsgesetz im Verteidigungsfall oder bei innerem Notstand eingesetzt werden können, vom Fahrverbot ausgenommen.

 

Nichtbeachtung des LKW Fahrverbots

Wer gegen die geltenden Fahrverbote für LKW verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen – gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Bußgelder bis zu 570 Euro verhängt werden. Je nach Verstoß kann dies sowohl den Fahrer als auch den Fahrzeughalter betreffen. Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Missachtungen der Regelungen können zu höheren Strafen oder weiteren Sanktionen führen.

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.

Newsletter TIMOCOM
Benötigen Sie eine Übersicht aller LKW-Fahrverbote?

Dann finden Sie diese hier auf einen Blick für das Jahr 2025. Dies ermöglicht Ihnen, frühzeitig und präzise Ihre Routen zu planen.

nach oben