Abholort, Liefertermin und Frachtpreis stehen fest. Fehlt aber zum Beispiel die Palettenzahl oder findet sich ein vereinbartes Zeitfenster nur in einer E-Mail, entstehen Rückfragen in der Abwicklung.
Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben in einen Transportauftrag gehören, was rechtlich zu beachten ist und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.
In der Praxis lässt sich ein Transportauftrag in vier Schritten erstellen:
Ein Transportauftrag bündelt die Angaben und Vereinbarungen, die für die Durchführung eines konkreten Transports benötigt werden. Je nach Transport unterscheiden sich die Details. In der Praxis sollten vor allem folgende Informationen im Auftrag stehen:
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Bereich |
Angaben |
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Auftraggeber und Auftragnehmer |
Name, Anschrift und Kontaktdaten der beteiligten Unternehmen |
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Be- und Entladung |
genaue Lade- und Entladestelle, Ansprechpartner vor Ort sowie gegebenenfalls Öffnungszeiten oder Rampeninformationen |
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Termine |
Lade- und Lieferdatum sowie vereinbarte Zeitfenster |
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Transportgut |
Art und Menge der Ware, Anzahl der Ladeeinheiten, Verpackung, Gewicht sowie gegebenenfalls Maße, Lademeter oder Hinweise zur Stapelbarkeit |
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Transportanforderungen |
benötigter Fahrzeugtyp, Ausstattung und weitere Vorgaben für den Transport |
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Konditionen |
vereinbarter Frachtpreis, Währung und Zahlungsbedingungen |
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Referenzen |
beispielsweise Auftrags-, Bestell- oder Sendungsnummern |
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Weitere Vereinbarungen |
etwa zu Palettentausch, Avisierung, Wartezeiten oder Standgeld, zusätzlichen Lade- und Entladeleistungen, Begleitdokumenten oder geltenden Bedingungen |
Hinweis: Übernimmt ein Spediteur neben der Organisation der Versendung weitere vereinbarte Leistungen, sollten auch diese festgehalten werden – zum Beispiel Zollbehandlung, Verpackung oder Versicherung. Das HGB unterscheidet den Speditionsvertrag nach § 453 HGB vom Frachtvertrag. § 454 HGB nennt Versicherung, Verpackung, Kennzeichnung und Zollbehandlung ausdrücklich als mögliche zusätzliche Leistungen.
Das Handelsgesetzbuch enthält keinen eigenen Pflichtangabenkatalog für ein Dokument mit der Bezeichnung „Transportauftrag“. Zu unterscheiden sind der Frachtvertrag und der Frachtbrief.
§ 407 HGB regelt die grundlegenden Pflichten aus dem Frachtvertrag: Der Frachtführer transportiert das Gut zum vereinbarten Ziel, der Absender zahlt die Fracht.
Nach § 408 HGB kann der Frachtführer einen Frachtbrief verlangen. Darin stehen unter anderem Angaben zu Absender und Frachtführer, Übernahme- und Ablieferungsort sowie zur Art und Menge des Gutes.
Bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten kann zusätzlich die CMR gelten. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn Abhol- und Lieferort in verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon CMR-Vertragsstaat ist. Art. 6 CMR regelt, welche Angaben in den CMR-Frachtbrief gehören.
Das HGB schreibt für den Frachtvertrag keine allgemeine Schriftform vor. Eine schriftliche oder digitale Dokumentation ist dennoch sinnvoll, damit Vereinbarungen und spätere Änderungen nachvollziehbar bleiben.
Ein Frachtbrief kann unter den Voraussetzungen des § 408 HGB auch elektronisch geführt werden. Voraussetzung ist, dass die elektronische Aufzeichnung dieselben Funktionen erfüllt und Authentizität sowie Integrität gewahrt bleiben.
Achten Sie vor dem Versand besonders auf folgende Punkte:
Checkliste zum Download
Ergänzend zum Artikel finden Sie hier 10 Punkte, mit denen Sie einen Transportauftrag vor der Weitergabe noch einmal prüfen können.
Für gefährliches Gut muss der Absender den Frachtführer rechtzeitig in Textform über die genaue Art der Gefahr und – soweit erforderlich – über Vorsichtsmaßnahmen informieren. Das regelt § 410 HGB.
Für Gefahrguttransporte nach ADR sind zusätzliche Angaben im Beförderungspapier nötig. Dazu können zum Beispiel UN-Nummer, Bezeichnung des Gefahrguts, Angaben zur Gefahr, Verpackung und Menge gehören. Welche Angaben genau erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Transport ab. Sie müssen nicht zwingend alle im internen Transportauftrag stehen. Die verbindlichen Vorgaben finden Sie im ADR 2025, insbesondere in Teil 5.
Mehr zu Anforderungen, Dokumenten und Ablauf lesen Sie in unserem Beitrag „Gefahrguttransport: ADR-Transport sicher organisieren“.
Bei temperaturgeführten Transporten sollten der vereinbarte Temperaturbereich und gegebenenfalls erforderliche Nachweise im Auftrag festgehalten werden.
Ist für einen Transport eine amtliche oder zollrechtliche Behandlung vorgesehen, muss der Absender dem Frachtführer die dafür erforderlichen Urkunden und Auskünfte zur Verfügung stellen. § 413 HGB regelt diese Pflichten insbesondere für die Zollabfertigung.
Bei Transporten im TIR-Verfahren wird ein TIR-Carnet verwendet. Für die weitere Bearbeitung des Carnets nach Abschluss des Transports gelten eigene Zollvorgaben. Zufahrtsbeschränkungen oder benötigte Fahrzeugausstattung sollten ebenfalls im Transportauftrag stehen, wenn sie für die Be- oder Entladung relevant sind.
Mit festen Vorlagen und definierten Feldern lassen sich wiederkehrende Angaben nach demselben Schema erfassen. Adressen, Fahrzeugtypen und andere Stammdaten müssen dann nicht für jeden Auftrag neu eingegeben werden.
Für Sonderfälle wie Gefahrgut, Zoll oder Fixtermine können zusätzliche Prüfpunkte vorgesehen werden.
Mit TIMOCOM Transportaufträge lassen sich Aufträge digital erstellen und zentral verwalten. Wurde der Geschäftspartner über die TIMOCOM Frachtenbörse gefunden, können Frachtdaten in den Transportauftrag übernommen werden. Relevante Dokumente lassen sich ebenfalls hinzufügen. Die Anwendung bietet außerdem Kopier- und Vorlagenfunktionen für wiederkehrende Aufträge.
Wie sich das in der Praxis auswirkt, beschreibt Stefan Watzlawek von der WEMAS Absperrtechnik GmbH:
„Wir sind deutlich schneller in der Auftragsbearbeitung und Auftragsanlage. Und was für uns der absolute Vorteil ist, dass wir mit TIMOCOM einen Speicherort für unsere ganzen Frachtaufträge haben und wir dadurch für die Wirtschaftsprüfung alle Daten an einem zentralen Ort ablegen.“
Ein vollständiger Transportauftrag bündelt die Angaben, die für den konkreten Transport benötigt werden. Dazu gehören neben Lade- und Lieferdaten auch Anforderungen an Ladung, Fahrzeug und Abwicklung sowie vereinbarte Änderungen.
Bei Gefahrgut, Zoll oder grenzüberschreitenden Beförderungen können zusätzliche Vorgaben und Dokumente hinzukommen. Welche davon relevant sind, richtet sich nach dem jeweiligen Transport.
Warum wir über Logistik schreiben? Weil wir seit über 25 Jahren Fracht und Laderaum zusammenbringen. Mit mehr als 58.000 Kunden ist der TIMOCOM Road Freight Marketplace eines der führenden Logistiknetzwerke für den Straßengüterverkehr in Europa.
Olga Polasik-Rüffer