Transportmarkt 08.02.2024
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LKW-Fahrverbote 2024: Neue Richtlinien und Daten der LKW-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen in Deutschland

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Unfälle, Staus, witterungsbedingte Verzögerungen – Es sind oftmals plötzliche Herausforderungen im Transportwesen, die Ihre Touren beeinträchtigen. Und leider haben Sie nur begrenzten Einfluss darauf. Ein Faktor, auf den Sie sich jedoch sehr gut vorbereiten können, sind LKW-Fahrverbote aufgrund von Feiertagen oder Ferien. In diesem Blogbeitrag gibt es eine Übersicht über die aktuellen Entwicklungen und Fahrverbote für LKW im Jahr 2024, damit Sie frühzeitig und präzise Ihre Routen planen können. 

Keine Zeit zum Lesen? Hier können Sie sich eine Übersicht über alle Fahrverbote 2024 in Europa herunterladen und haben alle Informationen direkt auf einen Blick verfügbar! 

LKW-Fahrverbote an Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien: Wer ist betroffen? 

In Deutschland besteht seit Jahrzehnten ein allgemeines Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen an Sonn- und Feiertagen. Dieses Verbot untersagt solchen Fahrzeugen die Nutzung bestimmter Bundesstraßen und Autobahnen an besonderen Tagen. Zusätzlich ist an Werktagen und Samstagen vielerorts das nächtliche Befahren von Straßen innerhalb von Stadtgrenzen eingeschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Fahrten, die für den Transport von Gütern in oder aus der Stadt notwendig sind. Es ist daher ratsam, dass Sie aufmerksam auf die entsprechende Beschilderung achten.

Weitere Ausnahmen gelten meist für Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, frische Lebensmittel oder Arznei befördern, in Naturkatastrophen oder Notfällen Hilfe leisten – oder eine bedeutende öffentliche Dienstleistung wie die Abfallentsorgung erbringen.

LKW-Fahrverbote: Das Jahr 2024 im Überblick

Zusätzlich zu allen Sonntagen im Jahr 2024 gelten folgende Feiertagsfahrverbote bundesweit:

  • Januar: Neujahr (01.01.2024)
  • März: Karfreitag (29.03.2024), 
  • April: Ostermontag (01.04.2024)
  • Mai: Tag der Arbeit (01.05.2024), Christi Himmelfahrt (09.05.2024), Pfingstmontag (20.05.2024)
  • Oktober: Tag der Deutschen Einheit (03.10.2024)
  • Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.2024), 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.2024)

Daneben gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Reihe regionaler Feiertage, die es bei Ihren Touren ebenfalls zu beachten gilt:

  • Mai: Fronleichnam (30.05.2024) Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Wichtig: Für 2024 gibt es eine Sonderregelung für Transitfahrten auf den Autobahnen A 1, A 2 und A 30. Hintergründe und konkrete Informationen finden Sie hier.
  • Oktober: Reformationstag (31.10.2024) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wichtig: In 2024 gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrten von und nach Berlin. Das Land Berlin, das Land Brandenburg sowie das Land Niedersachsen haben dazu individuelle Erlasse herausgegeben, die weitere Informationen für Betroffene zusammenfassen.
  • November: Allerheiligen (01.11.2024) Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Wichtig: Auch an Allerheiligen gibt es Ausnahmeregelungen bei Transitfahrten durch NRW im Ländergrenzbereich. Konkrete Informationen zum Grenzbereich Niedersachsen/ NRW finden Sie hier, die Infos zum Grenzbereich Hessen/ NRW hier

Sie sind nicht nur in Deutschland unterwegs? Eine Übersicht über die LKW-Fahrverbote in ganz Europa finden Sie hier: 

Ferienreiseverordnung: Sonderregelung während der Sommerferien

Die Vorschriften der Ferienreiseverordnung betreffen Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern. Während der Sommermonate, vom 1. Juli bis zum 31. August, ist es Lastkraftwagen samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr untersagt, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ausnahmeregelungen finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/FerReiseV_1985.pdf

Zuverlässige Routenplanung dank TIMOCOM 

Ob es im nächsten Jahr zur viel diskutierten Aufhebung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote kommen wird, ist weiterhin unklar. 

Wichtiger ist es für Frachtführer und Speditionen daher, sich rechtzeitig und regelmäßig mit der Routenplanung zu beschäftigen. TIMOCOM unterstützt Sie dabei gerne und hat mit der Anwendung Routen & Kosten genau den Helfer parat, der Ihnen tagesaktuelle Verkehrsstörungen aller Art angezeigt. Hierdurch sparen Sie nicht nur wertvolle Planungszeit, sondern steigern ganz nebenbei das Vertrauen Ihrer Auftraggeber oder Kunden durch Verlässlichkeit und Termintreue.

Olga Polasik-Rüffer

Senior Marketing Communications Manager

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