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EU-Lizenz: Voraussetzungen und Beantragung im Überblick

Wann eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich ist, welche Transportunternehmen und KEP-Unternehmen betroffen sind und wie die Beantragung abläuft

Ein LKW, eine Person, ein Stempel und ein Blatt mit einem orangen Haken vor einem blauen Hintergrund

Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union ist an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Eine zentrale Rolle spielt dabei die EU-Gemeinschaftslizenz, auch EU-Lizenz genannt. Sie ist eine formale Genehmigung, die im europäischen Güterkraftverkehr als Voraussetzung für bestimmte Transportleistungen vorgesehen ist. Die Lizenzpflicht gilt dabei nicht ausschließlich für klassische LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, sondern teils auch für andere Fahrzeugkombinationen mit weniger Gewicht.

Der folgende Artikel erläutert, wann eine EU-Lizenz im Güterkraftverkehr erforderlich ist, welche Unternehmen von der Regelung betroffen sind und welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen.

Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union ist an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Eine zentrale Rolle spielt dabei die EU-Gemeinschaftslizenz, auch EU-Lizenz genannt. Sie ist eine formale Genehmigung, die im europäischen Güterkraftverkehr als Voraussetzung für bestimmte Transportleistungen vorgesehen ist. Die Lizenzpflicht gilt dabei nicht ausschließlich für klassische LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, sondern teils auch für andere Fahrzeugkombinationen mit weniger Gewicht.

Der folgende Artikel erläutert, wann eine EU-Lizenz im Güterkraftverkehr erforderlich ist, welche Unternehmen von der Regelung betroffen sind und welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen.

Wann ist eine EU-Lizenz für Güterkraftverkehr erforderlich?

Eine EU-Lizenz ist erforderlich, wenn Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union durchführen oder Kabotageverkehre  (innerstaatliche Transporte in einem anderen EU-Mitgliedstaat) erbringen. Dabei spielt auch das zulässige Gesamtgewicht der eingesetzten Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eine Rolle.

Für ausschließlich nationale Transporte innerhalb eines Landes ist keine EU-Lizenz erforderlich.

Fahrzeuggewicht als Kriterium der EU-Transportlizenz

Im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr unterliegen LKW und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t der EU-Lizenzpflicht. Darüber hinaus kann eine EU-Lizenz auch bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht erforderlich sein. 

Diese Ausweitung der EU-Lizenzpflicht gilt seit Mai 2022 und betrifft insbesondere den grenzüberschreitenden Einsatz leichterer LKW und Transporter, wie sie häufig im KEP- und Kurierbereich eingesetzt werden.

Entscheidend ist dabei stets das zulässige Gesamtgewicht, wie es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Bei Fahrzeugkombinationen ist das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend. Auch der Einsatz eines Anhängers kann dazu führen, dass die EU-Lizenzpflicht greift.

EU-Lizenz beantragen: Das sind die Voraussetzungen

Um eine EU-Lizenz zu erhalten, müssen Transportunternehmen bestimmte Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind europaweit einheitlich geregelt. Maßgeblich sind vier Kriterien, die im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen sind.

Niederlassung

Transportunternehmen müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat verfügen. Diese dient als organisatorischer Mittelpunkt des Unternehmens. Dort müssen unter anderem Geschäftsunterlagen, Fahrzeugdokumente sowie Nachweise zu Fahrern und Einsätzen verfügbar sein. Ziel dieser Vorgabe ist es, Briefkastenfirmen zu vermeiden und einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Fachliche Eignung

Eine weitere Voraussetzung ist die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens. Diese muss mindestens von einer verantwortlichen Person im Unternehmen, in der Regel dem Verkehrsleiter, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt üblicherweise über eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder über anerkannte gleichwertige Abschlüsse und Qualifikationen.

In bestimmten Fällen kann die fachliche Eignung auch auf Grundlage einer langjährigen leitenden Tätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr anerkannt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Transportunternehmen müssen zudem ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der laufende Geschäftsbetrieb dauerhaft gewährleistet ist. Maßgeblich ist dabei ein bestimmtes Mindestkapital, dessen Höhe sich nach Anzahl und Gewichtsklasse der eingesetzten Fahrzeuge richtet. 

Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt grundsätzlich über geprüfte Jahresabschlüsse. Die zuständigen Genehmigungsbehörden akzeptieren in der Praxis jedoch häufig auch Bankbescheinigungen oder andere gleichwertige Nachweise.

Persönliche Zuverlässigkeit

Schließlich ist die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls des Verkehrsleiters erforderlich. Diese wird durch behördliche Auskünfte und Registerabfragen geprüft. Schwere oder wiederholte Verstöße gegen transport- oder gewerberechtliche Vorschriften können dazu führen, dass die Zuverlässigkeit verneint wird und eine EU-Lizenz nicht erteilt oder entzogen wird.

Wie läuft die Beantragung der EU-Lizenz ab?

Die EU-Lizenz (LKW) wird bei der zuständigen Genehmigungsbehörde am Sitz des Unternehmens beantragt. In Deutschland sind hierfür je nach Bundesland oder Kommune unterschiedliche Verkehrs- oder Ordnungsbehörden zuständig.

Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen des Antrags die Berufszugangsvoraussetzungen. In der Praxis ist es möglich, den Antrag bereits zu stellen, wenn einzelne Nachweise – etwa der IHK-Fachkundenachweis – noch ausstehen und nachgereicht werden, sofern die zuständige Behörde dies zulässt. Wird die Lizenz erteilt, ist sie für einen befristeten Zeitraum gültig und muss nach Ablauf verlängert werden.

Von der Antragstellung bis zur Erteilung der EU-Lizenz können mehrere Wochen vergehen. Auch die Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung, die für den Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich ist, sollte zeitlich eingeplant werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, den Antrag etwa drei Wochen vor dem geplanten IHK-Prüfungstermin einzureichen. Wird die Prüfung erfolgreich abgelegt, kann der IHK-Fachkundenachweis der Genehmigungsbehörde als letzte noch fehlende Unterlage nachgereicht werden, sofern alle übrigen Voraussetzungen bereits erfüllt sind.

In der Praxis verlangen auch Plattformen wie digitale Frachtenbörsen für den Zugang einen Nachweis der EU-Lizenz. Eine gültige Lizenz ist damit oftmals Voraussetzung, um als geprüfter Transportdienstleister an entsprechenden Logistiknetzwerken teilzunehmen und Transportaufträge anzunehmen.

Nach der EU-Lizenz folgt die Praxis: Erfahren Sie im folgenden Blog-Artikel, wie digitale Frachtenbörsen Transportunternehmen beim grenzüberschreitenden Einsatz unterstützen.

Häufige Fragen zur EU-Lizenz im Güterkraftverkehr

Gilt die EU-Lizenz auch für nationale Transporte?

Nein. Für ausschließlich nationale Transporte innerhalb eines Landes ist keine EU-Lizenz erforderlich. In diesen Fällen gelten die jeweiligen nationalen Genehmigungsregelungen.

Benötigen KEP-Dienstleister oder Kurierunternehmen eine EU-Lizenz?

Ja, wenn sie gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitend durchführen und die eingesetzten Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die maßgeblichen Gewichtsschwellen überschreiten. Das Geschäftsmodell allein ist nicht entscheidend.

Wie lange ist eine EU-Lizenz gültig?

Die EU-Lizenz wird in der Regel befristet erteilt. Nach EU-Recht ist dabei üblicherweise eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Die konkrete Gültigkeitsdauer legt jedoch die zuständige Genehmigungsbehörde fest. Nach Ablauf kann die EU-Lizenz verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wie finde ich die zuständige Genehmigungsbehörde für die EU-Lizenz?

Die zuständige Genehmigungsbehörde richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens. In Deutschland sind hierfür je nach Bundesland oder Kommune unterschiedliche Verkehrs- oder Ordnungsbehörden zuständig. Welche Behörde im konkreten Fall verantwortlich ist, lässt sich in der Regel über die örtliche Industrie- und Handelskammer, die kommunale Verwaltung oder die Webseiten der Landesbehörden ermitteln.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer EU-Lizenz benötigt?

Für die Beantragung einer EU-Lizenz verlangen die Genehmigungsbehörden in der Regel Nachweise zu den Berufszugangsvoraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Nachweise zur Niederlassung des Unternehmens
  • Unterlagen zu den eingesetzten Fahrzeugen
  • Nachweis der fachlichen Eignung (z. B. IHK-Fachkundenachweis)
  • Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls des Verkehrsleiters

Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, legt die zuständige Genehmigungsbehörde fest und stellt hierfür in der Regel eine Checkliste zur Verfügung.

Gibt es Fristen oder zeitliche Vorgaben bei der Antragstellung?

Einzelne Nachweise, etwa Führungszeugnisse oder Auskünfte aus Registern, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung häufig nicht älter als drei Monate sein. Zudem kann die Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Es empfiehlt sich daher, die Antragstellung frühzeitig zu planen und die Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde genau zu prüfen.

Wie hoch muss das Eigenkapital für eine EU-Lizenz sein?

Die finanzielle Leistungsfähigkeit richtet sich nach Anzahl und Gewichtsklasse der eingesetzten Fahrzeuge. Maßgeblich sind derzeit unter anderem folgende Beträge:

  • 9.000 € für das erste Fahrzeug über 3,5 t
  • 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t
  • 900 € für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 bis 3,5 t

Für Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t einsetzen, gelten abweichende Mindestbeträge:

  • 1.800 € für das erste Fahrzeug
  • 900 € für jedes weitere Fahrzeug

Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt grundsätzlich über geprüfte Jahresabschlüsse. In der Praxis akzeptieren die zuständigen Genehmigungsbehörden häufig auch Bankbescheinigungen oder gleichwertige Nachweise.

Rechtsgrundlage: Artikel 7 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Berufszugang zum Güterkraftverkehr), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1055.

Was passiert, wenn Transporte ohne gültige EU-Lizenz durchgeführt werden?

Gewerbliche grenzüberschreitende Transporte ohne erforderliche EU-Lizenz können ordnungs- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen Bußgelder, Untersagungen oder der Entzug der Genehmigungsfähigkeit.

EU-Lizenz als dauerhafte Voraussetzung im Güterkraftverkehr

Die EU-Lizenz ist eine verbindliche Voraussetzung für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union, sobald Transporte grenzüberschreitend durchgeführt oder Kabotageverkehre erbracht werden. Neben der Art des Transports ist insbesondere das zulässige Gesamtgewicht der eingesetzten Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen entscheidend.

Für Transportunternehmen bedeutet das, die eigenen Verkehre frühzeitig einzuordnen und die Berufszugangsvoraussetzungen sowie den Ablauf der Beantragung realistisch zu planen. Die EU-Lizenz ist damit kein einmaliger Formalakt, sondern ein dauerhafter Bestandteil des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.

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Benedikt Stasch

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