In Italien besteht ein allgemeines Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen. Dieses Verbot untersagt die Nutzung bestimmter außerörtlicher Straßen und Autobahnen zu bestimmten Uhrzeiten, um den Verkehr auf den Straßen zu entlasten und das Unfallrisiko zu senken. So gelten in einigen italienischen Regionen strengere Fahrverbote, die auch an bestimmten Wochentagen oder in Ferienzeiten aktiv sind. LKW-Fahrer, die gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können. 

Grundlage des LKW-Fahrverbot Italien ist Art. 6 des italienischen Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung). Neben dem allgemeinen Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen werden jährlich weitere regionale und saisonale Fahrverbote veröffentlicht. Regionale Regelungen betreffen dabei häufig Umweltzonen.  

In diesem Beitrag finden Sie eine Auflistung der LKW-Fahrverbote in Italien sowie Informationen zu geltenden Ausnahmen und Regelungen bei Verstößen.

  

Gibt es ein allgemeines Fahrverbot für LKW in Italien? 

In Italien gilt ein allgemeines Fahrverbot für LKW über 7,5 t (inkl. Sattelzüge) außerhalb geschlossener Ortschaften. An Sonn- und Feiertagen gilt das Fahrverbot landesweit zu bestimmten Uhrzeiten, die jährlich festgelegt werden (in der Vergangenheit meist von 9 – 22 Uhr, in den Sommermonaten von 7– 22 Uhr).  

An einzelnen Samstagen, Vorfeiertagen und besonderen Verkehrsspitzentagen (z. B. im August) werden im Jahreskalender explizit genannt. 

Die Verbote gelten für Autobahnen und außerörtliche Straßen. Innerorts können zusätzlich kommunale Regelungen gelten, etwa Umweltzonen oder Zufahrtsbeschränkungen, die separat zu beachten sind.  

 

Gibt es 2026 ein Fahrverbot für LKW in Italien an Feiertagen? 

Es gibt ein LKW-Fahrverbot in Italien an nationalen Feiertagen für LKW über 7,5 t. Dieses gilt im Jahr 2026 an folgenden Tagen von 9 bis 22 Uhr, außer anders in der Tabelle angegeben:  

 

MonatDatumFeiertag
Januar

01.01.2026 (Donnerstag)

 

06.01.2026 (Dienstag)

Neujahr

 

Hl. Drei Könige

April

05.04.2026 (Sonntag) 

 

06.04.2026 (Montag)

 

25.04.2026 (Samstag)

Ostersonntag

 

Ostermontag

 

Tag der Befreiung

Mai01.05.2026 (Freitag)Tag der Arbeit 
Juni02.06.2026 (Freitag)Tag der Republik
August

15.08.2026 (Samstag), 

7 bis 22 Uhr

Mariä Himmelfahrt
Oktober04.10.2026 (Sonntag)Nationalfeiertag Hl. Franz von Assisi
November01.11.2026 (Sonntag)Allerheiligen 
Dezember

08.12.2026 (Dienstag)

 

25.12.2026 (Freitag)

 

26.12.2026 (Samstag)

Mariä Empfängnis

 

1. Weihnachtstag

 

2. Weihnachtstag


Gibt es regionale oder zusätzliche LKW-Fahrverbote? 

Neben den allgemeinen Fahrverboten an Wochenenden und Feiertagen, gibt es zusätzliche Einschränkungen auf einzelnen Autobahnen oder Strecken, die abschnittsbezogen und/oder temporär sind. Dies betrifft unter anderem stark frequentierte Transitachsen oder Ballungsräume mit Umweltzonen. 

Für die A22 Brennerautobahn Richtung Norden, Abschnitt Vipiteno/Sterzing bis Staatsgrenze Brenner, gelten zusätzliche Verbote für Güterfahrzeuge über 7,5 t. 

 

Gibt es 2026 ein LKW-Fahrverbot in den Ferien? 

Wie in Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern wird der Ferienreiseverkehr durch erweiterte Ferienfahrverbote für LKW entlastet. Für Italien sehen diese Regelungen 2026 wie folgt aus:  

  • Osterreiseverkehr: Fahrverbote am 03. April (Freitag) von 14 bis 22 Uhr, 04. April (Samstag) 9 bis 16 Uhr sowie am 07. April (Dienstag) von 9 bis 14 Uhr   

  • Sommerferienverkehr: Fahrverbote an einigen Samstagen im Juli (04., 11., 18., 25.) von 8 bis 16 Uhr und an einigen Freitagen im Juli (24. Und 31.) von 16 bis 22 Uhr, sowie an zwei Freitagen im August (07. und 14.) von 16 bis 22 Uhr und allen Samstagen im August von 8 bis 22 Uhr  

     

Was passiert, wenn trotz LKW-Fahrverbot gefahren wird? 

Die Einhaltung des LKW-Fahrverbots wird durch die Polizei und die zuständigen Landesbehörden kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern und weiteren Sanktionen rechnen. Je nach Behörde und Schwere des Verstoßes können Strafen zwischen 430 und 1731 € fällig werden und zusätzliche Fahrverbote und Punktabzug nach sich ziehen. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 12 Codice della Strada 

 

Gibt es Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot Italien 2026?  

Wie in Deutschland und vielen europäischen Ländern gibt es in Italien Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot, die unter anderem für bestimmte Transporte und Fahrzeuge gelten: 

  • Transporte bestimmter Güter wie 

    • frische, leicht verderbliche Lebensmittel (Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Fisch), 

    • lebende Tiere, 

    • medizinische Güter sowie Hilfsgüter in Notfällen. 

  • Kombinierter/intermodaler Verkehr, z. B. Fahrten zu/von Häfen, Terminals und Interporti innerhalb bestimmter Radien und Zeitfenster. 

  • Pannen-, Berge- und Abschleppdienste im Einsatz. 

  • Spezielle Transporte (z. B. Gefahrgut, Schwertransporte) mit gesonderten Genehmigungen und teilweise eigenen Zeitfenstern. 

Die Ausnahmen sind im Dekret sehr genau definiert (Güterarten, Strecken, Uhrzeiten, Dokumentationspflichten). Ohne eindeutige Ausnahmebewilligung sollte nicht von einer Befreiung ausgegangen werden. Voraussetzungen sind die eindeutige Güterdefinition, die lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der im Dekret genannten Zeitfenster.  

 

FAQ Mautkostenerstattung Italien 

Transportunternehmen können sich Ihre 2025 angefallenen Mautkosten unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Diese Möglichkeit gilt auch für ausländische Unternehmen. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückerstattung: 

 

Für welche Fahrten gilt die  Mauterstattung?


Die italienische Mauterstattung gilt für Autobahnfahrten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 für den Gütertransport durchgeführt wurden. Berücksichtigt werden nur Autobahnmautkosten, die über anerkannte Abrechnungssysteme erfasst wurden. Ein Antrag ist nur möglich, wenn die gesamten Autobahnmautkosten im Jahr 2025 mindestens 200.000 Euro netto betragen.

 

Für welche Fahrzeuge gilt die Mauterstattung?


Förderfähig sind Fahrzeuge für den Gütertransport der Emissionsklassen Euro V, Euro VI oder höher sowie Fahrzeuge mit alternativem oder elektrischem Antrieb. Bei der Achsen-/Fahrzeugprofil-Klassifizierung müssen die Fahrzeuge in die Mautklassen B, 3, 4 oder 5 fallen; bei der volumetrischen Klassifizierung in die Klassen 2, 3 oder 4. Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro IV oder niedriger sind ausgeschlossen. 

 

Gilt die Mauterstattung auch für nicht-italienische Unternehmen? 


Ja. Neben italienischen Unternehmen können auch Unternehmen bzw. Zusammenschlüsse mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich antragsberechtigt sein. Für Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr sind die jeweils erforderlichen Lizenzen maßgeblich, zum Beispiel die Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 oder die entsprechende Schweizer Lizenz auf Grundlage des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz. 

 

Wie hoch ist die Mauterstattung? 


Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den anrechenbaren Autobahnmautkosten und der Emissionsklasse der eingesetzten Fahrzeuge. Für Euro-V-Fahrzeuge liegt die Erstattung je nach Mautvolumen zwischen 3 und 11 Prozent. Für Euro-VI-Fahrzeuge, höhere Emissionsklassen sowie Fahrzeuge mit alternativem oder elektrischem Antrieb liegt sie zwischen 5 und 13 Prozent. Die maximale Erstattung beträgt 13 Prozent der anrechenbaren Mautkosten. 

 

Gibt es eine zusätzliche Erstattung für Nachtfahrten? 


Ja. Unternehmen können eine zusätzliche Ermäßigung erhalten, wenn mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Mautkosten auf Nachtfahrten entfallen. Als Nachtfahrten gelten Fahrten mit Autobahneinfahrt nach 22:00 Uhr und bis 02:00 Uhr oder mit Ausfahrt vor 06:00 Uhr. Die zusätzliche Ermäßigung beträgt 10 Prozent des jeweils geltenden Erstattungssatzes; die Obergrenze von insgesamt 13 Prozent bleibt bestehen. 

 

Wie und wann kann die Mauterstattung beantragt werden? 


Die Antragstellung erfolgt online über das Portal PEDAGGI des italienischen Albo degli Autotrasportatori. Für die Mauterstattung der Transite aus dem Jahr 2025 ist die Antragstellung in zwei Phasen vorgesehen: Die Vormerkung läuft vom 3. Juni 2026, 09:00 Uhr, bis 9. Juni 2026, 14:00 Uhr. Die zweite Phase für Dateneingabe, digitale Signatur und Versand läuft vom 23. Juni 2026, 09:00 Uhr, bis 22. Juli 2026, 14:00 Uhr; die Dateneingabe muss laut Portal bis zum 21. Juli 2026 abgeschlossen sein. 

 

Effizient unterwegs trotz LKW-Fahrverbot Italien 

Mit digitalen Tourenplanungstools und aktuellen Fahrverbotskalendern lässt sich das Verbot gut berücksichtigen. Integrieren Sie Wochenend- und Feiertagszeiten, prüfen Sie frühzeitig Ausnahmen, führen Sie vollständige Frachtpapiere mit und archivieren Sie Genehmigungen ordentlich – so bleibt Ihr Fuhrpark rechtssicher und effizient unterwegs. 

Planen Sie Pausen, Standorte und Parkmöglichkeiten entlang der Route ein, insbesondere an Wochenenden im Juli/August. 

Eine sorgfältige Planung ist wichtig, um Bußgelder zu vermeiden und die Tourenplanung zu optimieren. Nutzen Sie digitale Planungstools mit integriertem Fahrverbotskalender, um aktuelle nationale und regionale Regelungen stets im Blick zu behalten. Prüfen Sie frühzeitig Ausnahmemöglichkeiten und Alternativen. Holen Sie sich Ihre Übersicht für Europa. 

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind. Bei Rückfragen oder Auffälligkeiten melden Sie sich gerne per E-Mail unter truckban@timocom.com.

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