Transportlexikon
Kraftverkehrsordnung (KVO)
KVO steht für Kraftverkehrsordnung. Sie regelte einst die Haftung von Transportunternehmen im innerdeutschen Fernverkehr des Straßengüterverkehrs. Doch 1998 kam das Transportrechtsreformgesetz. Es beendete die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr und machte die KVO damit überflüssig.
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Siehe auch:
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TransportWas bedeutet Transport? Bei einem Transport befördern Fahrzeuge Personen oder Güter von A nach B. Es ist einer der drei Hauptprozesse in der Logistik. Zu den sogenannten TUL-Prozessen zählen außerdem das Lagern und Umschlagen. Durch die Vielzahl an logistischen 
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TransportunternehmenWas ist ein Transportunternehmen? Ein Transportunternehmen bietet hauptsächlich Transportleistungen und in geringerem Maße auch Umschlag-, Kommissionier- und weitere Logistikdienstleistungen an. Transportunternehmen können Güterverkehrsbetriebe wie Speditionen sein. 
