Das LKW-Fahrverbot in der Schweiz gilt in erster Linie für Nachtfahrten sowie Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die rechtliche Grundlage bildet die Verkehrsregelverordnung (VRV). Ausnahmen und Bewilligungen werden durch die Kantone geregelt.
Gibt es ein allgemeines LKW-Fahrverbot in der Schweiz?
Ja. Es gibt auf Bundesebene ein geregeltes Sonntags- und Nachtfahrverbot für bestimmte Fahrzeugkategorien. Die praktische Erteilung von Sonderbewilligungen sowie Details zur Umsetzung liegen jedoch bei den Kantonen.
Betroffen sind:
- Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
- Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t.
- Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Anhänger), wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t hat.
Wann gilt das Nachtfahrverbot für LKW?
Das Nachtfahrverbot in der Schweiz ist landesweit gültig. Es gilt täglich zwischen 22:00 und 05:00 Uhr.
Gibt es ein Wochenendfahrverbot für LKW in der Schweiz?
Es gibt kein generelles »Wochenendfahrverbot«, das automatisch an Samstagen und Sonntagen gilt. Für Sonntage besteht in der Regel ein ganztägiges Sonntagsfahrverbot (00:00–24:00) für die betroffenen Fahrzeugkategorien und zusätzlich gilt das Nachtfahrverbot (22:00–05:00).
Gibt es ein Feiertagsfahrverbot?
Neben dem Sonntag gelten an bestimmten kantonalen und nationalen Feiertagen Fahrverbote für LKW, u. a. an den folgenden Tagen:
| Datum | Feiertag | Relevanz für LKW-Verkehr |
|---|---|---|
| 01.01.2026 (Donnerstag) | Neujahr | nur in bestimmten Kantonen |
| 03.04.2026 (Freitag) | Karfreitag | nur in bestimmten Kantonen |
| 06.04.2026 (Montag) | Ostermontag | nur in bestimmten Kantonen |
| 14.05.2026 (Donnerstag) | Auffahrt (Christi Himmelfahrt) | nur in bestimmten Kantonen |
| 25.05.2026 (Montag) | Pfingstmontag | nur in bestimmten Kantonen |
| 01.08.2026 (Samstag) | Bundesfeier/Nationalfeiertag | landesweit |
| 25.12.2026 (Freitag) | Weihnachten (1. Weihnachtstag) | nur in bestimmten Kantonen |
| 26.12.2026 (Samstag) | Stephanstag (2. Weihnachtstag) | nur in bestimmten Kantonen |
Geregelt wird das Feiertagsfahrverbot über die Verkehrsregelverordnung (VRV), Art. 91–92 VRV (SR 741.11) und die kantonalen Feiertagsregelungen.
Gibt es regionale Fahrverbote für LKW?
Ja. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die eigene Feiertage haben. Somit gelten je nach Kanton teilweise an unterschiedlichen Tagen Fahrverbote. Eine Übersicht der Feiertage in den einzelnen Kantonen finden Sie unter anderem hier.
Ausnahmen vom Fahrverbot Schweiz LKW
Ausnahmen werden gemäß Art. 92 VRV erteilt. Die konkrete Bewilligungspraxis und das Antragsverfahren regeln die Kantone. Ausnahmen vom Fahrverbot sind in der Schweiz entweder als Sonderfahrten bzw. Ausnahmetransporte geregelt oder erfordern eine Sonderbewilligung bei Dringlichkeit bzw. Unvermeidbarkeit. Laut ASTRA gelten bestimmte Fahrten in der Regel als dringlich und benötigen meist kein separates Gesuch. Dies kann kantonal jedoch unterschiedlich gehandhabt werden. Zu diesen Fahrten zählen:
- Transporte von frischen Lebensmitteln (z. B. Milchprodukte, Obst, Gemüse)
- Transporte von Schlachttieren und Sportpferden
- Transporte von Schnittblumen
- Transporte von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt sowie Fahrten für aktuelle Fernsehreportagen
Für alle anderen dringenden oder nicht planbaren Fahrten (z. B. weitere Tiertransporte, Not- oder Arbeitsfahrten) ist vorab eine Sonderbewilligung mit offiziellem Formular zu beantragen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Kanton.
Warum gibt es das Fahrverbot Schweiz LKW?
Das Fahrverbot Schweiz wurde eingeführt, um mehrere Ziele zu erreichen – ähnlich wie bei Umwelt- und Verkehrsregulierungen in anderen Ländern:
- Reduzierung von Nacht- und Wochenendlärm sowie Verkehr in Wohngebieten und Städten
- Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Emissionen und Feinstaub durch beschränkten Schwerverkehr
- Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und Entlastung des Schienengüterverkehrs sowie des innerstädtischen Verkehrs
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch weniger LKW-Verkehr nachts und an stark frequentierten Tagen
Was bedeutet das konkret für LKW-Fahrer und Speditionen?
Fahrer und Unternehmen, die mit LKW oder Sattelzügen in der Schweiz unterwegs sind, müssen bei der Tourenplanung das LKW-Fahrverbot Schweiz zwingend berücksichtigen. Nachtfahrten sind zwischen 22:00 und 05:00 Uhr untersagt, am Sonntag ganztägig, und an Feiertagen (mit kantonalen Unterschieden) ebenfalls. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen – je nach Kanton und Schwere der Pflichtverletzung.
Wenn ein Transport zwingend während eines sonst verbotenen Zeitraums stattfinden muss, ist eine offizielle Sonderbewilligung beim zuständigen Kanton erforderlich. Solche Ausnahmefälle sind jedoch eng geregelt und bedürfen einer rechtzeitigen Beantragung.
Effizient unterwegs trotz LKW-Fahrverbot
Eine sorgfältige Planung ist wichtig, um Bußgelder zu vermeiden und die Tourenplanung zu optimieren. Nutzen Sie digitale Planungstools mit integriertem Fahrverbotskalender, um aktuelle nationale und regionale Regelungen stets im Blick zu behalten. Prüfen Sie frühzeitig Ausnahmemöglichkeiten und Alternativen. Holen Sie sich Ihre Übersicht für Europa.
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