In Italien besteht ein allgemeines Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen. Dieses Verbot untersagt die Nutzung bestimmter außerörtlicher Straßen und Autobahnen zu bestimmten Uhrzeiten, um den Verkehr auf den Straßen zu entlasten und das Unfallrisiko zu senken. So gelten in einigen italienischen Regionen strengere Fahrverbote, die auch an bestimmten Wochentagen oder in Ferienzeiten aktiv sind. LKW-Fahrer, die gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können.
Grundlage des LKW-Fahrverbot Italien ist Art. 6 des italienischen Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung). Neben dem allgemeinen Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen werden jährlich weitere regionale und saisonale Fahrverbote veröffentlicht. Regionale Regelungen betreffen dabei häufig Umweltzonen.
In diesem Beitrag finden Sie eine Auflistung der LKW-Fahrverbote in Italien sowie Informationen zu geltenden Ausnahmen und Regelungen bei Verstößen.
Gibt es ein allgemeines Fahrverbot für LKW in Italien?
In Italien gilt ein allgemeines Fahrverbot für LKW über 7,5 t (inkl. Sattelzüge) außerhalb geschlossener Ortschaften. An Sonn- und Feiertagen gilt das Fahrverbot landesweit zu bestimmten Uhrzeiten, die jährlich festgelegt werden (in der Vergangenheit meist von 9 – 22 Uhr, in den Sommermonaten von 7– 22 Uhr).
An einzelnen Samstagen, Vorfeiertagen und besonderen Verkehrsspitzentagen (z. B. im August) werden im Jahreskalender explizit genannt.
Die Verbote gelten für Autobahnen und außerörtliche Straßen. Innerorts können zusätzlich kommunale Regelungen gelten, etwa Umweltzonen oder Zufahrtsbeschränkungen, die separat zu beachten sind.
Gibt es 2026 ein Fahrverbot für LKW in Italien an Feiertagen?
Es gibt ein LKW-Fahrverbot Italien an nationalen Feiertagen für LKW über 7,5 t. Dieses galt in den Vorjahren an den folgenden Feiertagen, für 2026 wurden aber noch keine Feiertags-Fahrverbote veröffentlicht:
| Monat | Datum | Feiertag |
|---|---|---|
| Januar | 01.01.2026 (Donnerstag)
06.01.2026 (Dienstag) | Neujahr
Hl. Drei Könige |
| April | 06.04.2026 (Montag)
25.04.2026 (Samstag) | Ostermontag
Tag der Befreiung |
| Mai | 01.05.2026 (Freitag) | Tag der Arbeit |
| Juni | 02.06.2026 (Freitag) | Tag der Republik |
| August | 15.08.2026 (Samstag) | Mariä Himmelfahrt |
| November | 01.11.2026 (Sonntag) | Allerheiligen |
| Dezember | 08.12.2026 (Dienstag)
25.12.2026 (Freitag)
26.12.2026 (Samstag) | Mariä Empfängnis
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag |
Gibt es regionale oder zusätzliche LKW-Fahrverbote?
Neben den allgemeinen Fahrverboten an Wochenenden und Feiertagen, gibt es zusätzliche Einschränkungen auf einzelnen Autobahnen oder Strecken, die abschnittsbezogen und/oder temporär sind. Dies betrifft unter anderem stark frequentierte Transitachsen oder Ballungsräume mit Umweltzonen.
Gibt es 2026 ein LKW-Fahrverbot in den Ferien?
Wie in Deutschland und vielen europäischen Ländern wird der Ferienreiseverkehr durch erweiterte Ferienfahrverbote für LKW entlastet.
Im Vorjahr sahen diese Regelungen wie folgt aus, wurden für 2026 aber noch nicht veröffentlicht:
zusätzliche Verbote an Samstagen im Juli und August (meist 08:00–16:00 Uhr)
verlängerte Verbote an Freitagen (z. B. 16:00–22:00 Uhr) rund um die Hauptreisetage
Kombination aus Samstags- und Sonntagsverboten an besonders verkehrsreichen Wochenenden (Ferragosto-Periode)
Was passiert, wenn trotz LKW-Fahrverbot gefahren wird?
Die Einhaltung des LKW-Fahrverbots wird durch die Polizei und die zuständigen Landesbehörden kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern und weiteren Sanktionen rechnen. Je nach Behörde und Schwere des Verstoßes können Strafen zwischen 430 und 1731 € fällig werden und zusätzliche Fahrverbote und Punktabzug nach sich ziehen. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 12 Codice della Strada.
Gibt es Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot Italien 2026?
Wie in Deutschland und vielen europäischen Ländern gibt es in Italien Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot, die unter anderem für bestimmte Transporte und Fahrzeuge gelten:
Transporte bestimmter Güter wie
frische, leicht verderbliche Lebensmittel (Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Fisch),
lebende Tiere,
medizinische Güter sowie Hilfsgüter in Notfällen.
Kombinierter/intermodaler Verkehr, z. B. Fahrten zu/von Häfen, Terminals und Interporti innerhalb bestimmter Radien und Zeitfenster.
Pannen-, Berge- und Abschleppdienste im Einsatz.
Spezielle Transporte (z. B. Gefahrgut, Schwertransporte) mit gesonderten Genehmigungen und teilweise eigenen Zeitfenstern.
Die Ausnahmen sind im Dekret sehr genau definiert (Güterarten, Strecken, Uhrzeiten, Dokumentationspflichten). Ohne eindeutige Ausnahmebewilligung sollte nicht von einer Befreiung ausgegangen werden. Voraussetzungen sind die eindeutige Güterdefinition, die lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der im Dekret genannten Zeitfenster.
Effizient unterwegs trotz LKW-Fahrverbot Italien
Mit digitalen Tourenplanungstools und aktuellen Fahrverbotskalendern lässt sich das Verbot gut berücksichtigen. Integrieren Sie Wochenend- und Feiertagszeiten, prüfen Sie frühzeitig Ausnahmen, führen Sie vollständige Frachtpapiere mit und archivieren Sie Genehmigungen ordentlich – so bleibt Ihr Fuhrpark rechtssicher und effizient unterwegs.
Planen Sie Pausen, Standorte und Parkmöglichkeiten entlang der Route ein, insbesondere an Wochenenden im Juli/August.
Eine sorgfältige Planung ist wichtig, um Bußgelder zu vermeiden und die Tourenplanung zu optimieren. Nutzen Sie digitale Planungstools mit integriertem Fahrverbotskalender, um aktuelle nationale und regionale Regelungen stets im Blick zu behalten. Prüfen Sie frühzeitig Ausnahmemöglichkeiten und Alternativen. Holen Sie sich Ihre Übersicht für Europa.
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