In Deutschland besteht ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW; die aktuelle Rechtsgrundlage ist § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Es betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger – und gilt grundsätzlich bundesweit für den Güterverkehr in der Zeit von 0-22 Uhr.

Die Begrenzung des LKW-Verkehrs durch LKW-Fahrverbote an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten soll den Verkehr entlasten und Unfälle, die durch das hohe Aufkommen von Fahrzeugen verursacht werden, reduzieren. Zudem trägt das Fahrverbot für LKW zur Verbesserung der Luftqualität bei, da es den CO₂-Ausstoß verringert und die Lärmbelastung entlang von Straßen und in Wohngebieten senkt. Informationen und Hinweise veröffentlicht u. a. das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Fahrverbote für LKW in Deutschland und deren Ausnahmen.

 

Gibt es in Deutschland ein allgemeines LKW-Fahrverbot?

In Deutschland gibt es ein zeitlich begrenztes LKW-Fahrverbot. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt grundsätzlich bundesweit für LKW über 7,5 t (0–22 Uhr). Die Ferienreiseverordnung regelt zusätzlich LKW-Fahrverbote auf bestimmten Strecken an Samstagen im Juli und August.

Zusätzlich gilt ein Fahrverbot für LKW, das regionalen Umweltauflagen oder saisonalen Verkehrsbeschränkungen unterliegt. So gibt es Wochenendfahrverbote, Feiertagsfahrverbote und Ferienfahrverbote, die im Folgenden einzeln ausgeführt werden.

 

Gibt es 2026 in Deutschland ein LKW-Fahrverbot an Feiertagen?

Zusätzlich zu allen Sonntagen im Jahr 2026 gilt ein LKW-Fahrverbot an folgenden Feiertagen bundesweit:

 

 

MonatDatumFeiertag
Januar1.1.2025 (Donnerstag)Neujahr
April03.04.2026 (Freitag)Karfreitag 
April06.04.2026 (Montag) Ostermontag 
Mai01.05.2026 (Freitag)Tag der Arbeit
Mai14.05.2026 (Donnerstag)Christi Himmelfahrt
Mai25.05.2026 (Montag)Pfingstmontag 
Oktober03.10.2026 (Samstag)Tag der Deutschen Einheit
Dezember25.12.2026 (Freitag)1. Weihnachtsfeiertag
Dezember26.12.2026 (Samstag)2. Weihnachtsfeiertag

 

Gibt es regionale Feiertage, an denen ein LKW-Fahrverbot gilt?

Regional müssen folgende Feiertage in einzelnen Bundesländern berücksichtigt werden:

 

DatumFeiertagBundesländern
04.06.2026 (Donnerstag)FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
15.08.2026 (Samstag)Mariä HimmelfahrtBayern (in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung), Saarland
31.10.2026 (Samstag)ReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
01.11.2026 (Sonntag)AllerheiligenBaden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

 

An allen hier nicht genannten Feiertagen (06.01. Heilige Drei Könige, 08.03. Internationaler Frauentag, 20.09. Weltkindertag, 18.11. Buß- und Bettag) besteht in der Regel kein bundesweites Sonn-/Feiertagsfahrverbot. In einzelnen Bundesländern können diese Tage jedoch gesetzliche Feiertage sein, an denen das LKW-Fahrverbot gilt. Prüfen Sie deshalb vor Fahrtantritt das jeweils betroffene Bundesland.


Gibt es 2026 ein LKW-Fahrverbot in den Ferien?

Ja, in Deutschland gibt es im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August zusätzliche Fahrverbote auf bestimmten Strecken für LKW, um den Ferienreiseverkehr zu entlasten. So dürfen LKW ab 7,5 t zGG sowie LKW mit Anhänger samstags zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Strecken nicht fahren. Eine Übersicht finden Sie hier.
 

Was passiert, wenn trotz LKW-Fahrverbot gefahren wird?

Die Einhaltung des LKW-Fahrverbots wird überwiegend durch die Polizei und die zuständigen Straßenverkehrsbehörden kontrolliert. Dabei kommen sowohl stationäre Kontrollen (z. B. an Raststätten oder Autobahnauffahrten) als auch mobile Schwerpunktüberprüfungen zum Einsatz. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt ergänzende Informationen, Karten und fachliche Hinweise zu den Fahrverboten bereit.

Wer das Fahrverbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen:

  • 120 € Bußgeld für den Fahrer bei unzulässiger Fahrt,
  • 570 € Bußgeld für den Halter, wenn er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.

Bei Verstößen kann die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldbescheid erlassen werden. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen können weitergehende Maßnahmen folgen, z. B. befristete Fahrverbote oder Maßnahmen gegen den Betrieb; Punkte im Fahreignungsregister sind für das Sonn-/Feiertagsfahrverbot üblicherweise nicht vorgesehen. 

 

Gibt es Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot Deutschland 2026?

Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot gelten in bestimmten Fällen, um den Transport besonders dringlicher oder spezieller Güter zu ermöglichen. Auch im kombinierten Güterverkehr gibt es Ausnahmen. Das gilt beispielsweise bei Fahrten zum oder vom Ver- bzw. Entladebahnhof innerhalb eines Radius von bis zu 200 Kilometern, oder auch bei Transporten von oder zu Häfen bis zu 150 Kilometern Entfernung. Vom Verbot ausgenommen sind zudem Transporte von frischer Milch, frischem Fleisch und frischem Fisch sowie deren frische Erzeugnisse, wie zum Beispiel Joghurt, Quark oder frische Wurstwaren. Ebenso ausgenommen sind leicht verderbliches Obst und Gemüse sowie lebende Fische und Bienen. Weiterhin dürfen bestimmte tierische Nebenprodukte, wie sie in Artikel 8 und Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 definiert sind, befördert werden.  

Auch Pannenhilfs-, Bergungs- oder Abschleppfahrzeuge dürfen im Notfall fahren. Schließlich sind Fahrzeuge, die gemäß dem Bundesleistungsgesetz im Verteidigungsfall oder bei innerem Notstand eingesetzt werden können, vom Fahrverbot ausgenommen.

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit diesen Ausnahmen stehen, sind ebenfalls gestattet.

 

Effizient unterwegs trotz LKW-Fahrverbot

Eine sorgfältige Planung ist wichtig, um Bußgelder zu vermeiden und die Tourenplanung zu optimieren. Nutzen Sie digitale Planungstools mit integriertem Fahrverbotskalender, um aktuelle nationale und regionale Regelungen stets im Blick zu behalten. Prüfen Sie frühzeitig Ausnahmemöglichkeiten und Alternativen. Holen Sie sich Ihre Übersicht für Europa.

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QUELLEN

  • https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/LKW-Fahrverbote/LKW-Fahrverbote_node.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/BJNR007740985.html 

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.

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