Welche Genehmigungen braucht man für ein Transportunternehmen?
Ein Artikel aus der TIMOCOM Starthilfe-Reihe
Gewerbeschein, EU-Lizenz oder Güterkraftverkehrserlaubnis: Bevor im operativen Transportgeschäft Fahrt aufgenommen werden kann, müssen bestimmte Genehmigungen und Registrierungen vorliegen. Die Gewerbeanmeldung ist dabei immer erforderlich. Ob zusätzlich eine Güterkraftverkehrserlaubnis oder eine EU-Lizenz notwendig ist, hängt vor allem vom zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge und vom Einsatzgebiet ab.
Damit bei der Gründung Ihres Transportunternehmens oder Ihrer Spedition alles glattläuft, geben wir Ihnen in diesem Beitrag eine Übersicht über die wichtigsten Dokumente, zuständigen Stellen und typischen Kosten – inklusive Hinweise zur Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass konkrete Anforderungen im Einzelfall variieren können. Verbindliche Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Verkehrsbehörden oder Industrie- und Handelskammern.
Welche Papiere benötigt man, um ein Transportunternehmen zu gründen?
Welche Unterlagen nötig sind, hängt von Gesamtgewicht, Einsatzgebiet und Fahrpersonal ab. Mindestens erforderlich ist die Gewerbeanmeldung. Überschreitet das zulässige Gesamtgewicht Ihrer Fahrzeuge 3,5 t, ist zusätzlich eine Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Für grenzüberschreitenden Verkehr gilt häufig eine EU-Lizenz (teilweise bereits ab 2,5 t). Setzen Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten ein, benötigen diese eine Fahrerbescheinigung.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist die formelle Registrierung eines Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Sie ist der erste offizielle Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit. Mit der Anmeldung werden unter anderem folgende Angaben erfasst:
Name des Unternehmens
Rechtsform
Sitz des Unternehmens
Tätigkeitsbeschreibung (z. B. gewerblicher Güterkraftverkehr)
Ohne Gewerbeanmeldung darf keine gewerbliche Transporttätigkeit aufgenommen werden. Welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, finden Sie über das bundesweite Behördenportal service.bund.de: Geben Sie dort Ihren Unternehmenssitz (Ort oder Postleitzahl) ein. Das Portal zeigt Ihnen die zuständige Stelle mit Kontaktinformationen.
Bei der Anmeldung sind unabhängig von der Rechtsform üblicherweise diese Unterlagen vorzulegen:
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
Für Gründer aus dem Nicht-EU-Ausland: Aufenthaltserlaubnis
Die Gebühren für die Anmeldung variieren je nach Gemeinde. Rechnen Sie mit etwa 10–60 Euro. Der Termin beim Amt dauert in der Regel 20–50 Minuten, und der Gewerbeschein wird vielfach unmittelbar vor Ort ausgehändigt.
Güterkraftverkehrserlaubnis
Wer gewerblichen Güterverkehr innerhalb Deutschlands betreiben möchte und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (inkl. Anhänger) einsetzt, benötigt eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde ein. Manche Behörden bieten auch Online-Formulare an. Voraussetzungen für die Erteilung sind: Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung.
- Zuverlässigkeit wird typischerweise durch behördliche Registerauskünfte geprüft (z. B. Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister, ggf. Fahreignungsregister).
- Zur finanziellen Leistungsfähigkeit zählen Eigenkapital und Rücklagen: In der Praxis sind in der Regel 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen (auch bei Mietfahrzeugen). Üblicher Nachweis ist eine Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Kreditinstituts.
- Als Nachweis der fachlichen Eignung gilt meist eine bestandene Fachkundeprüfung; die IHK führt diese durch und erkennt in bestimmten Fällen langjährige Leitungstätigkeit an. Gleichwertige Abschlüsse, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden, bleiben anerkannt.
Nach vollständiger Antragstellung beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 10–12 Wochen. Die Gebühren variieren je nach Behörde (rund 120–700 €); zusätzlich können Auslagen für Registerauskünfte und weitere Nachweise anfallen. Die Erlaubnis wird üblicherweise für zehn Jahre erteilt.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer EU-Lizenz bei der Verkehrsbehörde sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im TIMOCOM Blogartikel zur EU-Lizenz.
EU-Lizenz
Möchten Sie neben dem innerdeutschen Güterverkehr auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union tätig werden, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz). Die Gemeinschaftslizenz ist eine behördliche Erlaubnis für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU. Sie bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllt.
Seit dem 21. Mai 2022 gilt die Lizenzpflicht im internationalen Verkehr häufig bereits ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 4 bis 6 Wochen. Das gilt auch für die Verlängerung einer bestehenden EU-Lizenz. Praktischer Tipp: Reichen Sie den Antrag etwa zwei Monate vor geplanter Betriebsaufnahme ein, um Zeitpuffer für Rückfragen zu haben.
Die Gebühren variieren je nach Standort und liegen meist zwischen 120 € und 700 €. Zusätzlich können Kosten für Registerauskünfte, Nachweise oder weitere behördliche Schritte anfallen. Die EU-Lizenz wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.
Fahrerbescheinigung für Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten
Planen Sie, Fahrer aus Nicht-EU-Staaten im grenzüberschreitenden Güterverkehr einzusetzen? Dann benötigen Sie dafür eine Fahrerbescheinigung. Diese wird für jeden rechtmäßig beschäftigten Fahrer ausgestellt, der keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt.
Die Fahrerbescheinigung ist bei allen grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU mitzuführen. Das Original muss sich während der Fahrt im Fahrzeug befinden. Eine beglaubigte Kopie ist im Unternehmen aufzubewahren.
Beantragt wird die Fahrerbescheinigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Für die Antragstellung sind üblicherweise folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültige Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) des Unternehmens
- Führerschein des Fahrers
- Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel / Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsnachweis
Nach Abgabe der vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit rund fünf Werktage. Die Gebühren liegen je nach Standort meist zwischen 60 € und 120 €, einschließlich der beglaubigten Kopie.
Die Fahrerbescheinigung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Läuft der Aufenthaltstitel oder der Reisepass des Fahrers früher ab, endet auch die Gültigkeit der Bescheinigung entsprechend früher.
Versicherungen
Damit Sie sicher unterwegs sind, schreibt das Gesetz vor, dass Sie neben Gewerbeanmeldung, Güterkraftverkehrserlaubnis und EU-Lizenz auch einen guten Versicherungsschutz benötigen. Welche Versicherungen Sie genau benötigen, erfahren Sie im TIMOCOM Blogartikel „TIMOCOM Starthilfe: Welche Versicherungen brauche ich als Transportunternehmen?“
Was kommt nach der Gründung?
Sind alle Formalitäten erledigt, beginnt die eigentliche Arbeit. Nun gilt es, erste Aufträge zu gewinnen und Ihr Unternehmen am Markt zu positionieren. Neben der direkten Kontaktaufnahme liefern digitale Marktplätze kurzfristige Frachtenangebote und erleichtern die erste Kontaktaufnahme zu neuen Partnern. Solche Plattformen schaffen Transparenz: Sie zeigen Lizenzen und Versicherungsnachweise sichtbar im Profil und machen Unternehmensangaben nachvollziehbar. Reichweite, Angebotstiefe und Kostenstruktur variieren hier stark. Hinzu kommt: Einige Marktplätze verlangen eine Mindestdauer am Markt. Beim Road Freight Marketplace von TIMOCOM beträgt diese beispielsweise sechs Monate.
Warum wir über Logistik schreiben? Weil wir seit über 25 Jahren Fracht und Laderaum zusammenbringen. Mit mehr als 58.000 Kunden ist der TIMOCOM Road Freight Marketplace eines der führenden Logistiknetzwerke für den Straßengüterverkehr in Europa.